Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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1) von Balingen über Ebingen nach Sigmaringen, 
2) von Waiblingen über Winnenden nach Backnang, 
3) von Hessenthal über Gaildorf, Murrhardt, Backnang und Marbach nach 
Bietigheim, 
4) von Stuttgart über Böblingen, Herrenberg und Eutingen nach Freudenstadt. 
Art. 2. 
Neu in Angriff zu nehmen ist der Bau folgender Bahnen: 
1) von Heilbronn nach Eppingen, 
2) von Kißlegg nach Wangen. 
Für diese Zwecke soll jedoch höchstens eine Summe von 3,500,000 J¾ aufgewendet 
werden. 
Art. 3. 
Weiter kommen in Verwendung: 
a) für Verbesserungen und Erweiterungen an älteren Bahnlinien 1,316,000 = 
b) für den Vollzug des Behnpolizeiregle ments für die Eisenbahnen Deutschlands 
auf diesseitigen Linien 178,940 4 
Art. 4. 
An den Anlage= und Ausrüstungskosten der nach Art. 1 und 2 auszuführenden und 
in Angriff zu nehmenden Eisenbahnlinien sind die Kaufschillinge für die Bauplätze der 
erforderlichen Gebäude und für die Grundflächen der Bahnhöfe und Stationen, wie bis- 
her, von der Grundstocksverwaltung zu bestreiten. 
Zur Deckung des weiteren Aufwands (Art. 1—3) des Bedarfs für die durch be- 
sondere Gesetze genehmigten Telegraphenanlagen und außerordentlichen Ausgaben der 
Postverwaltung, dann für die Verzinsung der bezüglichen Staatsanlehen bis zur Inbe- 
triebsetzung der betreffenden Bahnstrecken werden für das Finanzjahr 1876/77 
fünfzehn Millionen Mark 
bestimmt, welche, soweit sie nicht aus verfügbaren Mitteln der Staatskasse bestritten 
werden können, unter möglichst günstigen Bedingungen als Staatsanlehen aufzunehmen 
sind.
	        
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