Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen, bezüglich der Aufnahme der in Art. 4 vorgesehenen Anlehen durch 
die ständische Schuldenverwaltungsbehörde unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unseres 
Finanzministeriums zu vollziehen. 
Gegeben Stuttgart, den 11. Juni 1876. 
Karl. 
  
Der Minister der Justiz 
und der auswärtigen Angelegenheiten: 
Mittnacht. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. 
Auf Befehl des Königs: 
der Kabinets-Chef: 
Gärttner. 
Die am 9. Juni 1876 zu Berlin ausgegebene Nummer 13 des Reichsgesetzblattes enthält: 
Erlaß, betreffend das oberste Militärgericht für Marinesachen. Vom 23. Mai 1876. 
Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 7. Juni 1876. 
Die am 17. Juni 1876 ausgegebene Nummer 14 enthält: 
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. 
Vom 13. Juni 1876.
	        
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