193
8. 1.
Die Prüfung findet erstmals im Oktober 1878, und von da an jedes Jahr im
Oktober statt und wird je unter näherer Angabe des Termins im Staatsanzeiger be-
sonders ausgeschrieben.
Dieselbe wird von den betreffenden Lehrern der polytechnischen Schule, unter Mit-
wirkung eines Kommissärs der drei betheiligten Ministerien, welche in der Absendung
eines solchen unter einander wechseln, vorgenommen.
Vorstand der Prüfungskommission ist der jeweilige Vorstand der Ingenieurfachschule.
8. 2.
Der Kandidat hat sich bei seiner Meldung auszuweisen:
a) über die durch Erstehung der Abtiturientenprüfung vom Realgymnasium in Stutt-
gart oder einer zehnklassigen württembergischen Realanstalt erhaltene Berechtigung
zum Eintritt in die Ingenieurfachschule.
Kandidaten, welche ihre Studienlaufbahn nicht im Inlande gemacht haben, können
zu der Prüfung ausnahmsweise dann zugelassen werden, wenn sie sich über den
Besitz derjenigen Kenntnisse, welche für die genügende Erstehung einer der genaunten
Abiturientenprüfungen verlangt werden, in anderer Art ausweisen.
b) über ein mindestens einjähriges Studium an einer technischen Hochschule;
J) über sein sittliches und disciplinarisches Benehmen während der Studienzeit, soweit
diese nicht am Polytechnikum in Stuttgart selbst zugebracht worden ist.
8. 3.
Die Meldungseingaben mit den erforderlichen Belegen (8. 2) sind je vor dem
1. Juli des Prüfungsjahres bei der Direktion einzureichen. Ueber die Zulassung ent-
scheidet die Prüfungskommission (§. 1). Die Direktion ladet die zugelassenen Kandidaten
zur Prüfung vor.
S. 4.
Prüfungsgegenstände sind:
1) höhere Analysis.
Differential= und Integralrechnung. Elemente der Differentialgleichungen.
2) Allgemeine Mechanik.
Analytische Behandlung von Gleichgewichts= und Bewegungsaufgaben.