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die an der Thierarzneischule angestellten Fachlehrer (einschließlich des Lehrschmieds),
Hilfslehrer, Diener;
die Fach- und Hilfslehrer an den Ackerbauschulen und an der Weinbauschule, mit
Einschluß des Weingartmeisters und Gärtners;
bei den technischen Unterrichtsanstalten:
die an der polytechnischen Schule angestellten Fach= und Hilfslehrer, der Verwaltungs-
assistent, der Unterbibliothekar, die Mechaniker, Modellschreiner, Gärtner und
Diener;
die an der Baugewerkeschule angestellten Fach= und Hilfslehrer, sowie Diener;
die Hauptlehrer an den gewerblichen Fortbildungsschulen;
bei der Kunstschule:
die Fach= und Hilfslehrer, der für die Kunstschule und die Kunstsammlungen des
Staats angestellte Verwaltungsbeamte, sowie die Diener;
bei den Gelehrten= und Realschulen, mit Einschluß der niederen evangelisch-
theologischen Seminarien:
die Fach= und Hilfslehrer und die Diener;
bei den Lehrerbildungsanstalten:
der Diener der Turnlehrerbildungsanstalt, die Diener bei den Schullehrer= und Leh-
rerinnen-Seminarien;
bei den Erziehungshäusern des Staats:
die Diener an den Waisenhäusern und der Taubstummen= und Blindenanstalt;
5) Sammlungen des Staats:
der wissenschaftliche Assistent, die Präparatoren am Naturalienkabinet, die Diener bei
der öffentlichen Bibliothek und dem Naturalienkabinet,
der Diener bei der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthumsdenkmale.
VI. Im Departement der Finanzen:
diejenigen Buchhalter bei den Kameralämtern, der Holzverwaltung, bei Hütten= und
Salinenämtern, Forstamtsassistenten, Hütten= und Salinenamtsassistenten, sowie
Bauamtsassistenten, welche keine höhere Dienstprüfung erstanden haben,
die Kameralamtsdiener, Kameralunterpfleger, Güter= und Floßaufseher, Brunnenmeister,
die Forstwarte, Waldschützen, Forstamtsdiener, Holzmesser, Torfmeister,