Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Bei  den  periodisch  zu  wiederholenden  Prüfungen  sind  im  allgemeinen  die  in  8.  3
gegebenen  Vorschriften  zu  befolgen;  doch  dürfen  alsdann  solche  Abweichungen  der  Angaben
  der  Waage  von  der  Richtigkeit  noch  als  zulässig  angesehen  werden,  welche  durch
eine  Zulage  von  höchstens  200  Gramm  ausgeglichen  werden  können.  Ebenso  darf  die
Empfindlichkeit  hierbei  als  genügend  betrachtet  werden,  wenn  eine  Veränderung  der  Belastung
  im  Betrage  von  200  Gramm  noch  eine  ersichtliche  Veränderung  der  Angaben
des  Zeigers  hervorruft.

Die  Aufstellung  der  Neigungswaagen  für  Eisenbahn-Passagiergepäck  darf  nur  in
solchen  Räumen  oder  in  solchen  gesonderten  Raumabtheilungen  erfolgen,  in  welchen  keine
anderen  Abwägungen  als  die  von  Eisenbahn-Passagiergepäck  stattfinden.

S.  6.
Eichgebühren.
Für  die  Eichung  und  Stempelung  einer  Neigungswaage  für  Eisenbahn-Passagiergepäck
  sind  zu  berechnen:

bis  zur  größten  Tragfähigkeit  von  250  Kilograuzm  10900  MA

bei  einer  gößeren  Tragfähigkeit  1,50  =
Eine  Berichtigung  solcher  Waagen  durch  die  Eichungsanstolt  findet  nicht  statt.
Für  die  Prüfung  ohne  Stempelung  ist  zu  berechnen:

bei  Waagen  bis  zur  größten  Tragfähigkeit  von  250  Kilogramm.  .  0,80  M.

bei  Waagen  von  größerer  Tragfähigkeitt..  1910

S.  7.
Für  den  Eichschein  ist  folgendes  Formular  zu  benutzen:
Eichschein  Nla.  Nummer

Für  Neigungswaagen  zu  Eisenbahn-Passagiergepäck.

Für
sind  nachfolgend  angegebene  reni  nachdem  sie  innerhalb  der  nach  S.
des  Erlasses  vom  .  ..  ..  .  .  187.  .  zulässigen  Abweichungen  vorschriftsmäßig
  richtig  befunden  worden  sind,  geeicht  und  de  beigemerkten  taxmäßigen  Gebühren
berechnet  worden.