Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Aulage D. (zu 8. 26.) 
Eidesformular 
für 
die Taxatoren der Behufs einer Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor- und Zuname) gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, 
nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde bestellt 
worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen Vorschriften unter Zugrundelegung der vor 
dem Eintritt der Mobilmachung stattgehabten Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die in Folge der 
Mobilmachung eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder 
zum Vortheil noch zum Schaden der Pferde-Eigenthümer oder der Königlichen Kasse, abschätzen 
werde. 
So wahr mir Gott helfe!
	        
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