Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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den Gesandtschaften und Consulaten. (Verfügung der Ministerien der Justiz, der aus- 
wärtigen Angelegenheiten und des Innern vom 16. November 1876.) 526. 
Gifte. Deren Verkauf, Aufbewahrung, Versendung und Verwendung. (Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 12. Januar 1876.) 21. 
H. 
Hausen an der Noth, O.NA. Gaildorf. Versetzung dieser Gemeinde von der zweiten in die dritte 
Classe. (Bekanntmachung des Oberamts Gaildorf vom 23. Juni 1876.) 266. 
Heilbronn. Hafen= und Zollhofs-Ordnung für Heilbronn. (Verfügung der Ministerien des Innern 
und der Finanzen vom 22. Juni 1876.) 321. 
Hohenheim, Akademie. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 22. Februar 
1876. betreffend die an der Akademie Hohenheim zu vergebenden Freistellen. 76. 
J. 
Jahrstage. Revision der Bestimmungen über die Stiftung von Jahrstagen zu den örtlichen 
Kirchenpflegen. (Verfügung der Ministerien des Kirchen- und Schulwesens vom 21. März 
1876.) 143. 
Impfwesen. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 8. Mai 1876, betreffend die Befugniß 
der Wundärzte zur Besorgung von Impfgeschäften. 163. 
Ingenieurwesen. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 23. Juni 
1876, betreffend die an der polytechnischen Schule in Stuttgart abzuhaltende mathematisch- 
naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ingenieure. 192. 
Investiturmahlzeiten der evangelischen Geistlichen. K. Verordnung vom 3. Februar 
1876, betreffend die Beseitigung der kommunordnungsmäßigen Verpflichtung der evangeli- 
schen Gemeinden zu Beiträgen für die Investiturmahlzeiten der evangelischen Geistlichen. 49. 
Irrenanstalten. Negulirung der Verpflegungsgelder für die Staatsirrenanstalten. (Bekannt- 
machung vom 26. Juli 1876.) 341. 
Jugendliche Verbrecher. Aufhebung der Strafanstalt für jugendliche Verbrecher in Hall und 
Bildung einer abgesonderten Abtheilung in dem Zellengefängniß zu Heilbronn für die 
jugendlichen Gefangenen männlichen Geschlechts. (Verfügung des Justizministeriums vom 
8. Februar 1876.) 57. 
Juristische Persönlichkeit. Dieselbe wurde verliehen: 
dem Verein für kranke Landleute in Stuttgart. (Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern vom 17. Januar 1876.) 47. 
dem Paulinenverein in Stuttgart. Bekanntmachung vom 21. Januar 1876.) 47. 
der Gottlieb Lutz'schen Stiftung in Güglingen, O.A. Brackenheim. (Bekanntmachung vom 
6. April 1876.) 157.
	        
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