Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Prüfungen. Einführung von Reifeprüfungen an den zehnklassigen Realanstalten. (Verfügsung des 
Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 14. Februar 1876.) 61. 
Dispensation von Kandidaten der realistischen Professoratsprüfung von der Erstehung 
der Reallehrer-Prüfung. (Bekanntmachung des genannten Ministeriums vom 15. Februar 
1876.) 64. 
Erlassung eines revidirten Statuts für die Lehramtscandidaten des evangelisch-theologi- 
schen Seminars in Tübingen. (Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens 
vom 2. März 1876.) 93. 
Abänderungen der Verordnung vom 4. November 1872 über die Staatsprüfumgen im 
Baufache. (K. Verordnung vom 22. Juni 1876.) 189. 
Mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ingenieure. (Verfügung des Mini- 
steriums des Kirchen= und Schulwesens vom 23. Juni 1876.) 192. 
Prüfung für den ärztlichen Staatsdienst oder für die öffentliche Anstellung als 
Gerichtswundarzt. (K. Verordnung vom 17. Juli 1876.) 287. 
R. 
Realanstalten. Einführung von Reifeprüfungen an den zehnklassigen Realanstalten. (Verfügung 
des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 14. Februar 1876.) 61. 
Dispensation von Kandidaten der realistischen Professoratsprüfung von der Erstehung 
der Reallehrer-Prüfung. (Bekanntmachung des genannten Ministeriums vom 15. Februar 
1876.) 64. 
Erlassung eines revidirten Statuts für die Reallehramtscandidaten des evangelißch- 
theologischen Seminars in Tübingen. (Verfügung des Mmisteriums des Kirchen= und 
Schulwesens vom 2. März 1876.) 93. 
Gesetz vom 28. Juni 1876, betreffend die Rechtsverhältnisse der Staatsbeamtem, sowie 
der Angestellten an den Latein= und Realschulen. 211. 
Gesetz vom 1. Juli 1876, betreffend die Aufsicht über die Gelehrten= und Real- 
schulen. 267. 
Rechtspflege in Verwaltungsjustizsachen s. Verwaltungsrechtspflege. 
Regierungsblatt und Reichsgesetzblatt. Abonnementspreis auf das Kalenderjahr 1877. 
(Bekanntmachung vom 10. November 1876.) 451. 
Reichskassenscheine. Behandlung beschädigter und unbrauchbar gewordener, sowie nachgemachtter 
und verfälschter Reichskassenscheine. (Verfügung des Finanzministeriums vom 29. Apnil 
1876.) 161. 
Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 11. Juli 1876. 283.
	        
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