61
3 7.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg
Ausgegeben Stuttgart Sanstag den 19. Februar 1876.
Inhalt.
Versügung des Ministeriums des Kirchen: und Schulwesens, betressend Einführung von Reifeprüsungen an den
zehnklassigen Realanstalten. Vom 14. Februar 1876. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und
Schulwesens, betressend die Dispensation von Kandidaten der realistischen Professorats-Prüsung von der Er-
siehung der Reallehrer-Prüsung. Vom 15. Februar 1876.
Versügung des Ministeriums des Rirchen- und Schulwesens, betreffend Einführung von Reifeprüsungen
au den zehnklassigen Realanstalten. Vom 14. Februar 1876.
Nachdem in der Organisation der K. polytechnischen Schule eine Aenderung in der
Art getroffen worden ist, daß die erste mathematische Klasse mit dem Herbst 1875 auf-
gehört hat, und daß auch die zweite mathematische Klasse im Herbst 1876 geschlossen
und zugleich die technische Maturitätsprüfung letztmals abgehalten werden soll, hat sich
das Bedürfniß ergeben, ebenso wie an dem Realgymnasium, auch an den zehnklassigen
Nealanstalten Gelegenheit zum Nachweis zunächst der für die Aufnahme in das Poly-
technikum (technische Hochschule) erforderlichen, weiterhin aber überhaupt der dem Lehr-
plan dieser Anstalten entsprechenden Reife zu bieten. Aus diesem Anlaß werden nach-
stehende Bestimmungen getroffen.
1) An jeder der vollständig eingerichteten zehnklassigen Realanstalten wird je inner-
halb der letzten sechs Wochen des Schuljahrs eine Reife-(Abiturienten-) Prüfung ab-
gehalten, durch welche ermittelt werden soll, ob der Geprüfte in Kenntnissen und Fertig-
keiten die dem Lehrplane der Anstalt entsprechende Ausbildung erlangt hat.
2) Die Prüfung ist zunächst für die Schüler der Anstalt selbst, und zwar in der
Regel nur für diejenigen bestimmt, welche zwei Semester als ordentliche Schüler der
obersten Klasse zugebracht haben.