Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Renierungs.  Blatt

für  das

Königreich  Würltemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  20.  März  1876.
Inhalt.

Bekanntmachung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern,  betreffend  Ausführungsbestimmungen  zu  den  Gesetzen
vom  9.  10.  und  11.  Januar  1876,  betreffend  das  Urheberrecht  an  Werken  der  bildenden  Künste,  den  Schutz  der
Photographieen  gegen  unbefugte  Nachbildung  und  das  Urheberrecht  an  Mustern  und  Modellen.  Vom  11.  März  1876.
—  Versügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrs-Anstalten,  betressend
die  Abänderung  der  inländischen  Post-Ordnung  vom  31.  Dezember  1874.  Vom  23.  Februar  1876.  —  Verfügung
der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  des  Innern  und  der  Finanzen,  betressend  die  Annahme  von
Vanknoten  bei  den  Staatskassen.  Vom  1.  Marz  1876

 

Bekanntmachung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern,  betreffend  Ausführungsbestimmungen  zu
den  Gesetzen  vom  9.  10.  und  11.  Jannar  1876,  betreffend  das  Urheberrecht  au  Werken  der  bildenden
Künste,  den  Schutz  der  Photographieen  gegen  unbesugte  Nachbildung  und  das  Urheberrecht
an  Mustern  und  Modellen.  Vom  11.  März  1876.

Die  von  dem  Reichskanzleramt  unterm  29.  Februar  1876  erlassenen  Bestimmungen

a)  über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  der  künstlerischen,  photographischen
und  gewerblichen  Sachverständigen-Vereine;

b)  über  die  Inventarisirung  und  Stempelung  der  nach  der  bisherigen  Gesetzgebung
rechtmäßig  angefertigten  Vorrichtungen  zur  Herstellung  von  Werken  der  bildenden
Künste;

)  über  die  Führung  der  Eintragsrolle  für  Werke  der  bildenden  Künste;

4)  über  die  Führung  des  Musterregisters

werden  hiemit  in  den  Anlagen  à—d.  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  11.  März  1876.
Mittnacht.  Sick.