Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

15. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 22. Juni 1877. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betressend die Beschaffenheit der Schenkgefässe der Wirthe. Vom 23. Mai 1877. 
— Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Börsenverein in Stuttgart. Vom 25. Mai 1877. 
— Verfügung des Ministeriums des Innern, in Betreff der Reibfeuerzeuge. Vom 15. Juni 1877. — Bekannt- 
machung des Oberamts Mergentheim, betreffend die veränderte Klasseneintheilung der Gemeinde Elpersheim. Vom 
8. Juni 1977. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Ausstellung von Uebergangsscheinen durch 
das K. Kameralamt Geislingen. Vom 26. Mai 1877. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die 
Errichtung eines Zollamts in Göppingen. Vom 14. Juni 1877. 
Verfügung des Ministerinms des Innern, betreffend die Beschaffenheit der Schenkgefässe der Wirthe. 
Vom 23. Mai 1877. 
Auf Grund der Maß= und Gewichts-Ordnung vom 17. August 1868 (Reg.Blatt 
von 1871 Nr. 1 Beil. S. 32 ff.) wird hiemit verfügt: 
Die Vorschriften des §. 1 der Ministerial-Verfügung vom 6. Mai 1871, betreffend 
die Beschaffenheit der Schenkgefässe der Wirthe (Reg. Blatt S. 126), finden fernerhin 
keine Anwendung auf diejenigen zum Ausschank von Branntwein bestimmten Schenk- 
gefässe der Wirthe, deren Inhalt weniger als ein Achtel Liter beträgt. 
Stuttgart, den 23. Mai 1877. Sick. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Börsenverein in Linttgart. 
Vom 25. Mai 1877. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 24. d. Mts. 
gnädigst geruht, die von dem Börsenverein in Stuttgart aufgestellte Börsenordnung zu 
genehmigen und diesem Börsenverein auf Grund derselben die Eigenschaft eines öffentlichen 
Börsenvereins im Sinne des Art. 12 des Gesetzes vom 13. August 1865, betreffend die
	        
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