Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Unsere Staatsminister der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, 
des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser Ver- 
ordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 20. Dezember 1876. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. 
· Auf Befehl des Königs, 
der Kabinetschef 
Gärttner. 
Verzeichniß 
derenigen Angestellten, auf welche die Pisciplinarstrafe der Haft Anwendung findet. 
Kanzleidiener, Kanzleiaufwärter, Kanzlei-Portiers, Gerichtsdiener; 
Aufseher und Aufseherinnen sowie Knechte bei den Strafanstalten; 
Bahnhofaufseher, Portiers und Saaldiener, Zugmeister, Condukteure, Wagenwärter; 
Diener bei der Dampfschifffahrtsverwaltung, bei der Montirungs-, Magazins= und Druck- 
materialien-Verwaltung; 
Postunterbedienstete; 
Telegraphenboten und Telegraphen-Aufseher; 
Bahn-, Stations= und Weichenwärter; 
Lokomotivführer, Maschinisten, Stenermänner und Schleppschiffführer; 
Lokomotiv= und Maschinenheizer, Matrosen, Schiffskassiere und Schiffsanbinder; 
Oberamtsdiener; 
Aufseher und Aufseherinnen bei den Arbeitshäusern; 
Oberwärter und Oberwärterinnen, Wärter und Wärterinnen, Weißzeugschließerinnen 
und Waschaufseherinnen, sowie Gärtner, Maschinisten, Heizer und Thorwarte bei 
den Staatsirren-Anstalten; 
Wärterinnen in der Landeshebammenschule; 
Gestütsaufseher und Gestütsknechte einschließlich der Stuten= und Fohlenhirten, Fahr- 
knechte und Brunnenwärter bei dem Landgestüt; 
Straßen-, Fluß-, und Schleusenwärter;
	        
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