Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

XXVIII.  539
Kaufmannsgericht  zu.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  Jahr

Darstellung

der

Organisation  und  Tätigkeit  des  Kaufmannsgerichts
im  Jahre
für  die  Zwecke  der  Beichsstatistik.

Vollzugsanleitung.

—

Die  zur  Fertigung  dieser  Darstellung  erforderlichen  Zahlen  sind  den  vom  Kaufmannsgerichte  gemäß
der  Verordnung  vom  30.  November  1905  geführten  Tabellen

der  Rechtsprechung,

der  Tätigkeit  als  Einigungsamt,

der  Gutachten  und  Anträge
zu  entnehmen.
In  die  Bemerkungsspalte  ist  z.  B.  einzutragen,  ob  das  Kaufmannsgericht  nur  während  eines  Teils
des  Jahres  tätig  war.
Eine  Darstellung  nach  diesem  Formular  ist  alljährlich  bis  15.  Januar  unmittelbar  dem  Justizministerium
  vorzulegen.

c

Formular  4  zur  Verordnung  vom  30  November  1905,  betreffend  die  Statistik  der  kaufmannsgerichtlichen  Streitigkeiten,
Gesetzes=  und  Verordnungsblatt  Seite  527  ff.