Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Hekanntmachung der Tivilkammer des K. Kreisgerichtshofs in Ellwangen, betreffend die Bestätigung 
des von den Freiherrn August und Ferdinand von König errichteten Familienstatuts. 
Vom 28. Oktober 1878. 
Die Freiherrn August von König, K. württemb. Kammerherr und Geheimer 
Legationsrath, und Ferdinand von König, K. K. Rittmeister in der Armee, beide in 
Stuttgart, haben am 29. Mai 1878 ein gemeinschaftliches Familienstatut errichtet, nach 
welchem das Rittergut Fachsenfeld, O. Amts Aalen, und das Hofgut Gollenhofen, O. Amts 
Gmünd, Fideicommißgüter bilden, die nach den Grundsätzen der Linealerbfolge und nach 
dem Recht der Erstgeburt zunächst unter ihren männlichen Nachkommen sich vererben. 
Nachdem diesem Familienstatut, nach gepflogener Rücksprache mit der K. Regierung 
für den Jaxtkreis, vorbehältlich der Rechte Dritter, die gerichtliche Bestätigung ertheilt 
worden ist, wird dies hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
So beschlossen in der Civilkammer des Kgl. Kreisgerichtshofs in Ellwangen den 
28. Oktober 1878. 
Bartholomäi. 
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Gedruckt bei G. Hafsfelbrink. (Chr. Scheufele.)
	        
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