Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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W 28. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 23. November 1878. 
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Berichtigung des mit Bekannt- 
machung vom 2. Oktober 1878 (Reg. Blatt S. 227) veröffentlichten Nachtrags-Verzeichnisses solcher höheren Lehr- 
anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst berechtigt sind. Vom 7. November 1878. — Verfügung des Finanzministeriums zur Aus- 
führung des Reichsgesetzes, betressend den Spielkartenstempel. Vom 19. November 1878. 
  
Hekauntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens!, betreffend die Berichtigung des 
mit Bekanntmachung vom 2. Oktober 1676 (Reg.tlatt I. 227), veröffentlichten Nachtrags-Verzeich- 
nisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschastliche 
tefähigung für den einjährigfreiwilligen Militärdienst berechtigt fnd. Vom 7. November 1878. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzleramte in Nro. 44 des Centralblattes für 
das deutsche Reich erlassene Berichtigung, betreffend das in Nro. 25 des Regierungsblattes 
für das Königreich Württemberg von 1878 veröffentlichte Nachtrags-Verzeichniß solcher 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 7. November 1878. 
Sick. Wundt.
	        
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