Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Formular V. 
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Bemerkungen. 
I. In die Lisie für Erstimpfungen sind aufzunehmen: 
1. die aus der vorjährigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, in Spalte 26 derselben vermerl- 
ten Erstimpfpflichtigen; 
2. sämmtliche während des vorhergehenden Kalenderjahres geborenen und am Schlusse desselben im 
Impfbezirke lebenden Kinder, gleichv iel ob dieselben während des vorhergehenden Ka- 
lenderjahres bereits geimpft worden sind oder nicht; 
3. die während des laufenden Kalenderjahres aus anderen Impfbezirken zugezogenen und als noch 
nicht mit Erfolg geimpft überwiesenen, im vorhergehenden Kalenderjahre geborenen 
Kinder. 
II. In Spalte 8 ist einzutragen: 
1. bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname des Abimpflings; 
2. bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name desjenigen Instituts oder desjenigen Impf- 
arztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahr- 
tem Zustande gebrauchte Lyomphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses Kin- 
des einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der 
Name des Impfarztes selbst in diese Spalte einzutragen; 
3. bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name desjenigen Instituts oder derjenigen Privatperson ein- 
zutragen, von welcher das zur Impfung benutzte Thier oder die aufbewahrte Lymphe bezogen wurde. 
III. In der Spalte 26 sind zu vermerken: 
1. alle nicht zur Nachschau vorgestellten und daher in Spalte 16 mit „Nein“ verzeichneten Kinder; 
2. alle zum ersten oder zum zweiten Male, aber nicht die zum dritten Male ohne Erfolg geimpfte Kinder 
(entnehmbar aus den Spalten 6 und 17); 
3. alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgestellten (Spalte 24), sowie alle nicht auffindbaren (Spalte 21) 
oder der Impfung vorschriftswidrig entzogenen (Spalte 25) Kinder. 
IV. Jede von der Entwickelung mindestens einer wohlausgebildeten Vaccinepustel gefolgte Impfung ist 
als eine solche „von Erfolg“ zu verzeichnen. » 
Bei der Wiederimpfung ireten nicht immer Pusteln auf, welche mit allen karakteristischen 
Merkmalen versehen sind. Als Wiederimpfung von Erfolg ist eine solche anzusehen, nach welcher 
sich am Tage der Nachschau mindestens eine mehr oder weniger eingetrocknete Pustel oder die Borke 
von einer oder mehreren rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen Pusteln vorfindet.
	        
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