Full text : Hausaufgaben und höhere Schulen.

—  565  —

toren  wiederholt  zur  Pflicht  zu  machen,  namentlich  von  der
Beschaffenheit  der  Themata  zu  den  Aufsätzen,  sowie  von  den
schriftlichen  Aufgaben  überhaupt  häufige  Kenntnis  zu  nehmen
und  darin  jeder  Überbürdung  und  Unangemessenheit  vorzu
beugen.  Die  Schüler  werden  in  mehreren  Anstalten  noch
immer  mit  Heftschreiben  unverhältnismäßig  in  Anspruch  ge
nommen;  die  Zahl  der  Hefte,  welche  sie,  besonders  in  den
unteren  und  mittleren  Klassen,  halten  müssen,  wird  sich
in  vielen  Fällen  ohne  Nachteil  noch  erheblich  vermindern
lassen.?)

Unter  Hinweis  auf  die  Verfügungen  vom  24.  Oktober
ı837°),  vom  2o.  Mai  ı854°),  vom  7.  Januar  ı856*)  und  vom
6.  Oktober  1ı859°)  bestimmt  eine  Zirkular-Verfügung  vom
14.  Oktober  ı875°)  noch  folgendes:

ı.  Die  durch  die  Dienstinstruktionen  den  Klassenordinarien
  auferlegte  Verpflichtung,  zu  Anfang  jedes  Semesters
in  Verständigung  mit  den  übrigen  Lehrern  der  Klasse  das
Maß  der  für  jeden  Lehrgegenstand  zu  erfordernden  häuslichen
  Beschäftigung  festzusetzen  und  die  angemessene  Verteilung
  auf  die  einzelnen  Tage  zu  treffen,  wird  manchmal  in
dem  Zutrauen  zu  einer  schon  konsolidierten  Grewohnheit  verabsaumt.
  Um  dies  zu  vermeiden,  ist  in  das  Protokoll  der
ersten  Konferenz  des  Semesters  die  Erklärung  der  einzelnen
  Klassenordinarien  aufzunehmen,  ob  und  mit  welchem
Erfolge  der  Verständigung  die  erforderte  Festsetzung  über
das  Maß  der  häuslichen  Arbeiten  ausgeführt  ist,  und  es  ist
ferner  über  Klagen  wegen  Überbürdung,  auch  wenn  dieselben
  unmittelbar  durch  den  betreffenden  Lehrer,  den  Ordinarius
  oder  den  Direktor  erledigt  worden  sind,  eine  Notiz  in
das  Protokoll  der  nächsten  Konferenz  aufzunehmen.  Die
Departementsräte  der  Königl.  Provinzialschulkollegien  werden
  bei  Revisionen  und  bei  ihrer  Anwesenheit  zur  Abiturientenprüfung
  der  Ausführung  dieser  Anordnung  ihre  Aufmerk-1)

  Wiese-Kübler,  Bd.  I,  S.  69.

®)  Vergl.  diese  Arbeit  S.  sıff.  ®)  Vergl.  diese  Arbeit  S.  53.
4)  Vergl.  diese  Arbeit  S.  55.

6)  Wiese-Kübler,  Bd.  I,  S.  88  u.  109.  ®)  Ebenda  S.  255.