Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Für die der Berechnung zu Grund zu legende Größe der Gläser gibt das absolute 
Gewicht der durch sie aufzunehmenden Flüssigkeit, ohne Rücksicht auf das spezifische 
Gewicht derselben den Maßstab ab, so daß demnach z. B. für 100 Gramm Syrup, 
Wasser, Oel, Spiritus oder Aether stets ein Glas zu 100 Gramm zu berechnen ist- 
Dasselbe gilt für die Schachteln und Töpfe. 
Sollen Gläser oder Töpfe trockene Substanzen aufnehmen, so wird die Größe 
derselben nach der Menge destillirten Wassers berechnet, welches sie zu fassen ver- 
mögen. 
Wenn zur Aufnahme der Arznei mit dem Recepte leere Gläser, Schachteln 
ober Töpfe in die Apotheke gebracht, oder bei Reiteraturen wieder mitgebracht 
werden, so darf nur die Hälfte der vorstehenden Preise in Anrechnung kommen.
	        
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