Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

V. 
Taxe der homöopathischen Arzneimittel. 
45 
  
1. Muttertinkturen. 
A. Essenzen aus gleichen Theilen aus- 
gepressten frischen Saftes und 
Weingeistes zusammengesetzt 
B. Tinkturen aus 1 Theil trockener 
Arzneisubstanz und 20 Theilen 
Weingeistes bereilet. 
2. Verdünnungen. 
A. Mit Weingeist bereitet von der 1. 
bis 30. Verdilnnung 
B. Streukligelchen, welche mit einem 
Arzneimittel beleuchtet sind 
Reine unbefeuchtete Streukligelchen, 
reiner präparirter Milchzucker. 
  
  
1 bis 30 Tropfen 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gram 
Jede weltere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm. 
1 bis 20 Troplen 
31 bis 100 Troplen oder 
5 Gramm. 
jede weltere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm. 
1 bis 30 Tropfen. 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm .· 
jede weitere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm. 
bis zu 1 Gramm 
über 1 Gr. bis zu 2 Gr. 
ülber 2 Gr. bis zu 5 Gr. 
5 Gramm. 
  
Pf. 
15 
30
	        
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