Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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. Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und 
gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe. 270. 
14. Medicinalkollegium. Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Axzneitaxe. 313. 
19. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 
17. Juli 1878 über die Abänderung der Gewerbeordnung. 285. 
Oberbergamt. Bekanntmachung, betreffend die Erlangung der juristischen Persönlichkeit durch 
den Friedrichshaller Knappschaftsverein. 316. 
24. Ministerium des Kirchen -und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend den Titel 
und Rang der an öffentlichen höheren Mädchenschulen angestellten Vorstände. 316. 
28. Ministerien des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, betreffend den Han- 
dels= und Schifffahrtsvertrag mit Italien. 315. 
21. 
— 
II. 
Alphaobetisches Sachregister. 
A. 
Abgeordnet enwa hlen. " Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Hall. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 4. Dezember 1878. 265. 
Abraumsalze. Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die steuerliche Behandlung der soge- 
nannten Abraumsalze. Vom 9. Dezember 1878. 269. 
Adelsheim, Freiherren. Stammgutserneuerungsstatut hinsichtlich des Ritterguts Wachbach 
O-A. Mergentheim. Bekanntmachung der Civilkammer des Kreisgerichtshofs zu Hall vom 
4. März 1878. 48. 
Aerzte. Prüfung der Thierärzte. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 17. Apil 1878. 74. 
. Ermächtigung von Aerzten im Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen für Militär- 
pflichtige. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 
8. Mai 1878. 106. 
Arzneitaxe. Verfügung des Medicinalkollegiums, betreffend die Einführung einer neuen Axzneitaxe. 
Vom 14. Dezember 1878. 313. 
Auslieferungs verträge. Ausführung des Auslieferungsvertrags zwischen dem deutschen Reiche 
und Italien vom 31. Oktober 1871. Verfügung des Justizministeriums vom 5. März 1878. 40. 
Berichtigung 48. 
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