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Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abth. für die Verkehrsanstalten, vom 27. Fe-
bruar 1878. 39.
S. auch Verkehrsanstalten.
Primärkataster. Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen vom
16. Mai 1878, betreffend die Anfertigung der Meßurkunden und Handrisse über Veränder-
ungen in der Bodeneintheilung zum Zwecke der Fortführung der Flurkarten und Primär=
kataster. 105.
Prüfungen der Thierärzte. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 17. April 1878. 74.
Der Ingenieure. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom
28. Mai 1878 betreffend die am Polytechnikum in Stuttgart abzuhaltende mathematisch-
naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ingenieure. 124.
R.
Rang und Titel der an öffentlichen höheren Mädchenschulen angestellten Vorstände. Bekanntmachung
des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 24. Dezember 1878. 316.
Ravensburg. Ermächtigung der Stadtgemeinde Ravensburg zur Erhebung einer örtlichen Abgabe
von Bier und Fleisch. K. Verordnung vom 26. Februar 1878. 37.
Rechnungswesen. Gleichstellung des Etats= und Rechnungstermins der Amtskörperschaften, Ge-
meinden und öffentlichen Stiftungen mit dem Etats= und Rechnungs-Termin des Staats.
K. Verordnung vom 24. Mai 1878. 121.
Vollziehungsverfügung des Ministeriums des Innern vom 31. Mai 1878. 122.
Regierungsblatt und Reichsgesetzblatt. Abonnementspreis auf das Kalenderjahr 1879. Be-
kanntmachung des Justizministeriums vom 22. November 1878. 247.
S.
Salz. Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die steuerliche Behandlung der sogenannten Ab-
raumsalze. Vom 9. Dezember 1878. 269.
Verfügung desselben Ministeriums, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen
und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe. Vom 9. Dezember 1878. 270.
Samenprüfungsanstalt. Errichtung und Organisation derselben in Hohenheim. Verfügung
des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 2. Januar 1878. 6.
Schullehrer. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ausbezahlung der Volks-
schullehrergehalte durch die Gemeinde-, Stiftungs= und sonstige örtliche Kassen, sowie durch
die Kameralämter. Vom 28. Januar 1878. 10.
Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 14. Mai 1878
betreffend die Pensionen der Hinterbliebenen von Volksschullehrern. 109.
Verfügung desselben Ministeriums vom 14. Mai 1878 betreffend die beim Tode von
Volksschullehrern an die Oberschulbehörden einzusendenden Todesurkunden. 110.
Neue Regelung der Pensionen der Hinterbliebenen von Vorständen oder Lehrern an