Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Bekauutmachung. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Berechtigung der höheren 
Bürgerschule in Kerpen zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst (Verzeichniß vom 23. Jannar 1878 
S. 50 unter C. a. aa. I. 46) mit dem 1. April d. J. erlischt. 
Berlin, den 14. März 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Sekanntmachung des Ministeriums des Rirchen- und Schulwesens, betreffend eine aus Anlaß des 
25 jährigen Dienstjubiläums des hiesigen Stiftspredigers, Prälaten Dr. von faapff errichtete 
Stistung zu Unterstützung verwaister unverheiratheter Töchter von evangelischen pfarrern. 
Vom 2. April 1878. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 2. April 
d. J. der aus Anlaß des 25 jährigen Amtsjubiläums des hiesigen Stiftspredigers Prä- 
laten I)r. von Kapff errichteten Stiftung zu Unterstützung verwaister unverheiratheter 
Töchter evangelischer Pfarrer die landesherrliche Genehmigung mit der Wirkung der ju- 
ristischen Persönlichkeit gnädigst zu verleihen und die evangelische Oberkirchenbehörde so- 
wie die in dem Statut vorgesehenen weiteren Kirchenstellen zu Uebernahme der ihnen zu- 
gedachten Funktionen bei der Verwaltung der Stiftung und der Oberaufsicht über die- 
selbe zu ermächtigen geruht; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 2. April 1878. 
Geßler. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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