Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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III.

In  den  Räumcn,  in  welchen  jugendliche  Arbeiter  beschäftigt  werden,  muß  neben
der  nach  8.  138  Absatz  3  der  Gewerbeordnung  auszuhängenden  Tafel  eine  zweite
Tafel  ausgehängt  werden,  welche  die  Bestimmungen  unter  I.  und  II.  in  deutlicher
Schrift  wiedergiebt.

Berlin,  den  20.  Mai  1879.
Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

Die  unterm  20.  Mai  d.
Gesetz,  betreffend  die
Gesetz,  betreffend  die
Gesetz,  betreffend  die

Vom  16.  Mai

Die  unterm  22.  Mai  d.  J.  ausgegebene  Nummer  14  desselben  Blattes  enthält:

Gesetz,  betreffend  den  Verkehr  mit  Nahrungsmitteln,  Genußmitteln  und  Gebrauchsgegenständen.
Vom  14.  Mai  1879.
Die  unterm  31.  Mai  d.  J.  ausgegebene  Nummer  15  des  Reichsgesetzblattes  enthält:
Gesetz,  betreffend  die  vorläufige  Einführung  von  Aenderungen  des  Zolltarifs.  Vom  30.  Mai  1879.
Bekanntmachung,  betreffend  die  vorläufige  Einführung  eines  Eingangszolls  auf  Roheisen  aller  Art.
om  31.  Mai  1879.
Die  unterm  16.  Juni  d.  J.  ausgegebene  Nummer  16  des  Reichsgesetzblattes  enthält:
GEesetz  wenen  Ubünderung  des  Gesetzes  vom  10.  Juni  1869,  betreffend  die  Wechselstempelsteuer.  Vom
Juni  1879.
Allerhöchsten  Erlaß,  betreffend  die  Aufnahme  einer  Anleihe.  Vom  13.  Juni  1879.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  neuer  Stempelmarken  und  gestempelter  Blankets  zur  Entrichtung
  der  Wechselstempelsteuer.  Vom  13.  Juni  1879.

Die  unterm  17.  Juni  d.  J.  ausgegebene  Nummer  17  des  Reichsgesetzblattes  enthält:

Verordnung,  betreffend  die  Paßpflichtigkeit  der  aus  Rußland  kommenden  Reisenden.  Vom  14.  Juni  1879.

Die  unterm  20.  Juni  d  J.  ausgegebene  Nummer  18  des  Reichsgesetzblattes  enthält:

Gesetz,  betreffend  den  Uebergang  von  Geschäften  auf  das  Reichsgericht.  Vom  16.  Juni  1879.
Verordnung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Beschränkungen  der  Einfuhr  aus  Rußland.  Vom
17.  Juni  1879  .  .

Die  unterm  30.  Juni  d.  J.  ausgegebene  Rummer  19  des  Reichsgesetzblattes  enthält:

Gesetz,  betreffend  die  Sicherung  der  gemeinschaftlichen  Zollgrenze  in  den  vom  Zollgebiete  ausgeschlossenen
  bremischen  Gebietstheilen.  Vom  28.  Juni  1879.
Verordnung  über  die  Kaution  des  Rendanten  der  Patentamtskasse.  Vom  20.  Juni  1879.

   
   

Berlin  ausgegebene  Nummer  13  des  Neichsgesehölattes  enthält:

der  Matrikularbeiträge  für  das  Etatsjahr  1879/80.  Vom  12.  Mai  1879.
der  K.  Preußischen  Staatsdruckerei  für  das  Reich.  Vom  15.  Mai  1879.
eines  Nachtrags  zum  Reichshaushalts-Etat  für  das  Etatsjahr  1879/80.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele.)