Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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derlich. — Schlechtes Pflaster und hölzerne Fußböden müssen herausgenommen und nach 
Entfernung der durchfeuchteten Erde neu ersetzt werden. — Das alte Material an Stei- 
nen kann nach Reinigung und Abschwemmen mit Kalkmilch, gesundes Holzwerk, in wel- 
ches die Feuchtigkeit nicht tiefer eingedrungen ist, nach erfolgter Reinigung und Ueber- 
tünchen mit Chlorkalkmilch oder Bestreichen mit Carbolöl wieder benützt werden. — Fe- 
stes Pflaster wird mit heißem Wasser oder Lauge gereinigt und mit Kalk= oder Chlorkalk- 
milch abgeschwemmt. 
3) Feste massive Wände werden mit Chlorkalkmilch übertüncht. — Von Lehmwän- 
den wird eine dickere oder dünnere Schichte, je nachdem sie defekt sind oder nicht, abge- 
stoßen, worauf dieselben mit Chlorkalkmilch bestrichen werden. — Hölzerne Wände und 
feste Bretterverschläge werden mit heißer Lauge gereinigt und mit Carbolöl, Carbol- 
säurelösung, mit Kalkwasser, Chlorkalkmilch oder auch mit Theer angestrichen. 
4) Decken, Balken, Säulen u. s. w. werden je nach dem Materiale, wie die Wände, 
behandelt. Fehlt im Stalle eine dichte Decke, so muß eine starke Entwicklung von Chlor- 
gas bei verschlossenen Thüren und Fenstern und darauf eine gründliche Durchlüftung 
wiederholt angewendet werden, falls nicht eine unschädliche Beseitigung aller an Stelle 
der Decke etwa vorhandenen Bretter, Stangen, Latten u. s. w. und der untersten Schichten 
des etwa über dem Stalle lagernden Rauhfutters erfolgen kann. 
5) Stallgeräthschaften aller Art, Geschirr u. s. w. von Eisen oder anderem Metall 
— Ketten, Gebisse, Striegeln, eiserne Käfige, Blechgefässe u. s. w. — werden durch 
Feuer desinfizirt und zu diesem Zwecke der Wirkung glühender Kohlen oder des Flammen- 
feuers kurze Zeit ausgesetzt. Kann das Feuer keine Anwendung finden, wie z. B. bei 
festsitzenden eisernen Raufen und Krippen, so werden diese Gegenstände mit heißem Wasser 
gereinigt und mit Carbolöl angestrichen. 
6) Stallgeräthschaften von Holz, wenn sie werthlos sind, oder wenn das Holz bereits 
angefault ist, sind zu verbrennen. Ist das Holzwerk gesund und fest, so wird dasselbe 
mit heißer Lauge gescheuert, gewaschen und nach dem Trocknen mit Carbolöl oder Chlor- 
kalkmilch angestrichen. 
7) Lederzeug, Halfter, Trensen, Geschirre u. s. w. — werden mit verdünnter Lauge 
oder mit heißem Seifenwasser abgerieben, abgewaschen und nach der Abtrocknung mit 
Carbolöl eingeschmiert. — Das Polsterwerk sammt Futter an Sätteln und Geschirrstücken 
muß vor dieser Reinigung herausgenommen und verbrannt werden.
	        
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