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N 39.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 21. Oktober 1879.
Inhalt.
Versügung des Justizministeriums, betreffend die Aenderung des Termins für die Fertigstellung der Einträge in
die Güterbücher. Vom 14. Oktober 1379. — Verfügung des Justizministeriums, betressend die richterliche Zu-
ständigkeit zu Verhängung von Ordnungsstrasen wegen ungebührlichen Benehmens der Untersuchungsgesangenen.
Vom 16. Oltober 1879. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betressend die Zuständigkeit zur Entschei-
dung von Gewerbe-Streitigkeiten im Sinne des §. 120 3 der Reichsgewerbeordnung. Vom 11. Oktober 1879.
— Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betrefsend ein Nachtragsverzeichniß sol-
cher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den
einjährig= freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten. Vom
2. Oktober 1879.
Versügung des Justizministeriums, betreffend die Aenderung des Termins für die Fertigstellung der
Einträge in die Güterbücher. Vom I4. Oktober 1879.
In Folge der Verlegung des Staatsrechunngstermins vom 1. Juli auf den 1. April
wird unter theilweiser Abänderung des §. 5 der Verfügung des Justizministeriums vom
14. April 1873, betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom 13. April 1873 über die
Führung der Güterbücher durch Gemeindebeamte (Reg. Blatt S. 105), hiemit angeordnet,
daß künftighin im Laufe des Monats April jeden Jahres alle in dem zu Ende gegange-
nen Etatsjahre vorgekommenen Aenderungen in dem Güterbuche eingetragen sein müssen.
Stuttgart den 14. Oktober 1879.
Für den Departements-Chef:
Köstlin.