Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Die Zahl der für jedes Amtsgericht zu wählenden Schöffen und der für jedes Schwurgericht 
erforderlichen Geschworenen. Verfügung des Justizministeriums vom 5. Juli 1879. 133. 
Vorbereitung für den Justizdienst. K. Verordnung vom 31. August 1879. 285. 
Gerichtsvollzieherordnung. Verfügung des Justizministeriums vom 6. September 1879. 289. 
Berichtigung. 412. 
Die den Vertrauensmännern des Ausschusses für die Wahl der Schöffen und Geschworenen, 
sowie den Schöffen und Geschworenen zu gewährende Vergütung der Reisekosten. K. 
Verordnung vom 10. September 1879. 349. 
Versehung des Amtes der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten und den Schöffenge- 
richten. K. Verordnung vom 25. September 1879. 360. 
K. Verordnung, betreffend die Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft im Sinne des §. 153 
des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes. Vom 27. September 1879. 404. 
Gerichtsvollzieher. (Zustellungs= und Vollstreckungs-Dienst.) 
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Gerichtsvollzieherordnung. Vom 6. Septem- 
ber 1879. 289. Berichtigung. 412. 
Verfügung desselben Ministeriums, betreffend die vereinfachte Zustellungsweise in den Fällen 
des §. 39 der Reichsstrafprozeßordnung und in Forstrügesachen. Vom D. September 
1879. 351. 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, betreffend Abänderung der 
Postordnung vom 31. Dezember 1874 in Betreff der Briefe mit Postzustellungsurkunden 
und der Bestellung der Schreiben mit Zustellungsurkunde. Vom 14. September 1879. 362. 
Geschworene und Schöffen. Verfügung des Justizuhisteriums, betreffend die erstmalige Her- 
stellung der Jahreslisten der Schöffen und der Geschworenen nach den Vorschriften des 
Reichsgerichtsverfassungsgesetzes. Vom 10. Juni 1879. 121. 
Verfügung desselben Ministeriums, betreffend die Zahl der für jedes Amtsgericht zu wählen- 
den Schöffen und der für jedes Schwurgericht erforderlichen Geschworenen. Vom 5. Juli 
1879. 133. 
K. Verordnung, betreffend die den Vertrauensmännern des Ausschusses für die Wahl der 
Schöffen und Geschworenen, sowie den Schöffen und Geschworenen zu gewährende Ver- 
gütung der Reisekosten. Vom 10. September 1879. 349. 
Gewaltsame Todes fälle. f. Todesfälle. 
Gewerbebetrieb im Umherziehen. f. Gewerbe-Ordnung. 
Gewerbe-Ordnung. Erlassung besonderer Vorschriften für die Beschäftigung von Arbeiterinnen 
und jugendlichen Arbeitern in Walzwerken und Hammerwerken sowie in Glashütten. Be- 
kanntmachung des Ministeriums des Innern vom 1. Mai 1879. 99. 
Berichtigung der Ministerialverfügung vom 19. Dezember 1878 (Reg. Blatt S. 285), be- 
treffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 über die Abänderung 
der Gewerbeordnung. Bekanntmachung es Ministeriums des Innern vom 5. Mai 1879. 110.
	        
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