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des Innern und des Kriegswesens vom 30. Januar 1879, 9. April 1879 und 2.Okto-
ber 1879. 19. 106. 83. 462.
Die mit dem Reifezeugniß der zehnklassigen Realanstalten in Stuttgart, Ulm und Reut-
lingen verbundenen Berechtigungen. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und
Schulwesens vom 5. Juni 1879. 124.
R.
Nang von Beamten des Justizdepartements. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 14. August
1879. 163.
Ravensburg, Stadtgemeinde, Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Ver-
brauchsabgaben. K. Verordnung vom 20. März 1879. 57.
Realanstalten. (. Schulwefen.
Rechtsanwälte. K. Verordnung, betreffend die Ausführung des § 107. der Reichs-Rechtsanwalts-
ordnung. Vom 15. Mai 1879. 109.
K. Verordnung, betreffend die Vergütung für die Berufsthätigkeit der Rechtsanwälte im
Verfahren vor den Gemeindegerichten und bei der Zwangsvollstreckung in unbewegliches
Vermögen. Vom 27. September 1879. 406.
Regierungsblatt und Reichsgesetzblatt. Abonnementspreis auf das Kalenderjahr 1880. Be-
kanntmachung des Justizministeriums, vom 7. November 1879. 475.
Reisekosten der Vertrauensmänner des Ausschusses für die Wahl der Schöffen und Geschworenen,
sowie der Schöffen und Geschworenen. K. Verordnung vom 10. September 1879. 349.
Retablissement des Armeematerials. s. Armeematerial.
Reutlingen. Ermächtigung der Stadtgemeinde Reutlingen zu Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben
von Bier und Fieisch. K. Verordnungen vom 27. Febrnar und 20. März 1879. 46. 57.
Die mit dem Reifezeugniß der zehnklassigen Realanstalt in Neutlingen verbundenen Berechti-
gungen. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, vom 5. Juni
1879. 124.
Rinderpest. Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest aus Oesterreich= Ungarn. Verfüg-
ungen des Ministeriums des Innern vom 8. August und 12. November 1879. 149. 475.
S.
Schöffen und Geschworene. Erstmalige Herstellung der Jahreslisten der Schöffen und der Ge-
schworenen nach den Vorschriften des Reichs-Gerichtsverfassungsgesetzes. Verfügung des
Justizministeriums, vom 10. Juni 1879. 121.
Die Zahl der für jedest Amtsgericht zu wählenden Schöffen und die Zahl der für jedes
Schwurgericht erforderlichen Geschworenen. Verfügung des Justizministeriums vom
5. Juli 1879, 133.
Die den Vertrauensmännern des Ausschusses für die Wahl der Schöffen und Geschworenen