102 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 30.)
behaltung des Zwangsbetriebes in dem Gesetz und andererseits mit der
Einfügung der finanziellen Verantwortlichkeit des Staates. Die Annahme
der Streichung des Zwangsbetriebes erfolgte in der Kommission einstimmig.
Ich habe darum in der Kommission erklärt, daß ich meinerseits auf Grund
dieses Beschlusses, dem, wie ich nicht zweifelte, auch die Mehrheit des Hauses
entsprechen würde, bei dem Staatsministerium die Zurückziehung dieser
Vorlage beantragen würde. Das Staatsministerium hat diesem meinem
Antrage zugestimmt, und ich bin ermächtigt, hiermit die Allerhöchste Ermächtigung
zur Zurückziehung dieser Vorlage zu überreichen. Ich möchte
jedoch hinzufügen, ich betrachte damit den vom Abgeordnetenhause ausgesprochenen
Wunsch, eine Gesetzesvorlage zu machen, nicht als endgültig
erledigt. Ich behalte mir vor, bei der Revision des Allgemeinen Berggesetzes
von 1865 einen erneuten Versuch zur Regelung dieser Materie zu
machen. Zurzeit erscheint ein anderer Weg als der, der durch diese Vorlage
beschritten ist, nicht geboten.
Die Novelle über das zeitweise Mutungsverbot wird unter Ablehnung
der Abänderungsvorschläge der Kommission in der Fassung des
Abgeordnetenhauses angenommen.
30. Juni. (W ü r t t e m b e r g.) Die Abgeordnetenkammer genehmigt
einstimmig einen Antrag, den Entwurf über die Verfassungsreform
an eine Kommission zu verweisen.
Ende Juni. (S a c h s e n.) Das „Dresdener Journal“ veröffentlicht
das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den deutschen
Staaten über die Personentarifreform:
Die Beratungen haben sich, außer auf die Vereinfachung des Fahrkartenwesens
und die Vereinheitlichung der Preise, vornehmlich auf die
Herbeiführung einer Gleichmäßigkeit der Grundsätze des Personentarifwesens
bezogen, soweit hierin bis jetzt erhebliche Abweichungen unter den verschiedenen
deutschen Eisenbahnverwaltungen bestehen; es betrifft dies die
Zahl der Wagenklassen, die Erhebung von Schnellzugszuschlägen und die
Gewährung von Freigepäck. Allseitig hat dabei die Ueberzeugung bestanden,
daß kein Bedürfnis zu allgemeiner Ermäßigung der Tarife vorliege, daß
vielmehr vornehmlich dem Gesichtspunkte der Vereinheitlichung und Vereinfachung
Rechnung zu tragen sei. Es ist auch gelungen, trotz der entgegenstehenden
großen Schwierigkeiten volkswirtschaftlicher, finanzieller und
betrieblicher Art eine einheitliche Grundlage für das Tarifwesen aller deutschen
Eisenbahnen zu schaffen. Im einzelnen wurde zunächst beschlossen,
die Rückfahrkarten wegfallen zu lassen. Die Vierzahl der Wagenklassen,
die in Norddeutschland besteht, soll beibehalten und auch auf Süddeutschland
ausgedehnt werden, nur Bayern — mit Ausnahme der Pfalz — will
wegen betriebsökonomischer und sozialpolitischer Bedenken die 4. Klasse als
solche nicht einführen, wohl aber deren Einheitssatz auf die 3. Klasse in
den Lokalzügen anwenden, so daß dort der Preis der 3. Klasse in den verschiedenen
Zugsarten verschieden sein wird. Als Einheitssätze für die vier
Klassen im Personenzug sind in Aussicht genommen: in 1. Klasse 7 Pfg.,
in 2. Klasse 4,5 Pfg., in 3. Klasse [Bayern: 3. Klasse Fernzug (Eilzug)
3 Pfg., in 4. Klasse [Bayern: 3. Klasse Lokalzug (Personenzug)] 2 Pfg. für
den Kilometer. Für Schnellzüge sollen feste Zuschläge, nach Art der jetzigen
Platzgebühr, eingeführt werden, und zwar: in 1. und 2. Klasse bis 75 Kilometer
50 Pfg., von 76 bis 150 Kilometer 1 Mk., über 150 Kilometer 2 Mk.;
in 3. Klasse bis 75 Kilometer 25 Pfg., von 76 bis 150 Kilometer 50 Pfg.,