Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

102              Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  30.)

behaltung  des  Zwangsbetriebes  in  dem  Gesetz  und  andererseits  mit  der
Einfügung  der  finanziellen  Verantwortlichkeit  des  Staates.  Die  Annahme
der  Streichung  des  Zwangsbetriebes  erfolgte  in  der  Kommission  einstimmig.
Ich  habe  darum  in  der  Kommission  erklärt,  daß  ich  meinerseits  auf  Grund
dieses  Beschlusses,  dem,  wie  ich  nicht  zweifelte,  auch  die  Mehrheit  des  Hauses
entsprechen  würde,  bei  dem  Staatsministerium  die  Zurückziehung  dieser
Vorlage  beantragen  würde.  Das  Staatsministerium  hat  diesem  meinem
Antrage  zugestimmt,  und  ich  bin  ermächtigt,  hiermit  die  Allerhöchste  Ermächtigung
  zur  Zurückziehung  dieser  Vorlage  zu  überreichen.  Ich  möchte
jedoch  hinzufügen,  ich  betrachte  damit  den  vom  Abgeordnetenhause  ausgesprochenen
  Wunsch,  eine  Gesetzesvorlage  zu  machen,  nicht  als  endgültig
erledigt.  Ich  behalte  mir  vor,  bei  der  Revision  des  Allgemeinen  Berggesetzes
  von  1865  einen  erneuten  Versuch  zur  Regelung  dieser  Materie  zu
machen.  Zurzeit  erscheint  ein  anderer  Weg  als  der,  der  durch  diese  Vorlage
  beschritten  ist,  nicht  geboten.

            Die  Novelle  über  das  zeitweise  Mutungsverbot  wird  unter  Ablehnung
  der  Abänderungsvorschläge  der  Kommission  in  der  Fassung  des
Abgeordnetenhauses  angenommen.

            30.  Juni.  (W ü r t t e m b e r g.)  Die  Abgeordnetenkammer  genehmigt
  einstimmig  einen  Antrag,  den  Entwurf  über  die  Verfassungsreform
  an  eine  Kommission  zu  verweisen.

            Ende  Juni.  (S a c h s e n.)  Das  „Dresdener  Journal“  veröffentlicht
  das  Ergebnis  der  Verhandlungen  zwischen  den  deutschen
Staaten  über  die  Personentarifreform:

            Die  Beratungen  haben  sich,  außer  auf  die  Vereinfachung  des  Fahrkartenwesens
  und  die  Vereinheitlichung  der  Preise,  vornehmlich  auf  die
Herbeiführung  einer  Gleichmäßigkeit  der  Grundsätze  des  Personentarifwesens
bezogen,  soweit  hierin  bis  jetzt  erhebliche  Abweichungen  unter  den  verschiedenen
  deutschen  Eisenbahnverwaltungen  bestehen;  es  betrifft  dies  die
Zahl  der  Wagenklassen,  die  Erhebung  von  Schnellzugszuschlägen  und  die
Gewährung  von  Freigepäck.  Allseitig  hat  dabei  die  Ueberzeugung  bestanden,
daß  kein  Bedürfnis  zu  allgemeiner  Ermäßigung  der  Tarife  vorliege,  daß
vielmehr  vornehmlich  dem  Gesichtspunkte  der  Vereinheitlichung  und  Vereinfachung
  Rechnung  zu  tragen  sei.  Es  ist  auch  gelungen,  trotz  der  entgegenstehenden
  großen  Schwierigkeiten  volkswirtschaftlicher,  finanzieller  und
betrieblicher  Art  eine  einheitliche  Grundlage  für  das  Tarifwesen  aller  deutschen
  Eisenbahnen  zu  schaffen.  Im  einzelnen  wurde  zunächst  beschlossen,
die  Rückfahrkarten  wegfallen  zu  lassen.  Die  Vierzahl  der  Wagenklassen,
die  in  Norddeutschland  besteht,  soll  beibehalten  und  auch  auf  Süddeutschland
  ausgedehnt  werden,  nur  Bayern  —  mit  Ausnahme  der  Pfalz  —  will
wegen  betriebsökonomischer  und  sozialpolitischer  Bedenken  die  4.  Klasse  als
solche  nicht  einführen,  wohl  aber  deren  Einheitssatz  auf  die  3.  Klasse  in
den  Lokalzügen  anwenden,  so  daß  dort  der  Preis  der  3.  Klasse  in  den  verschiedenen
  Zugsarten  verschieden  sein  wird.  Als  Einheitssätze  für  die  vier
Klassen  im  Personenzug  sind  in  Aussicht  genommen:  in  1.  Klasse  7  Pfg.,
in  2.  Klasse  4,5  Pfg.,  in  3.  Klasse  [Bayern:  3.  Klasse  Fernzug  (Eilzug)
3  Pfg.,  in  4.  Klasse  [Bayern:  3.  Klasse  Lokalzug  (Personenzug)]  2  Pfg.  für
den  Kilometer.  Für  Schnellzüge  sollen  feste  Zuschläge,  nach  Art  der  jetzigen
Platzgebühr,  eingeführt  werden,  und  zwar:  in  1.  und  2.  Klasse  bis  75  Kilometer
  50  Pfg.,  von  76  bis  150  Kilometer  1  Mk.,  über  150  Kilometer  2  Mk.;
in  3.  Klasse  bis  75  Kilometer  25  Pfg.,  von  76  bis  150  Kilometer  50  Pfg.,