Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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die 88. 3 und 8 der Verfügung vom 22. Dezember 1837, die Lungenseuche unter dem 
Rindvieh betreffend, Reg. Blatt von 1838 S.7, 
der §. 8 der Verfügung vom 28. Juni 1838, betreffend die Gewinnung ursprüng- 
lichen Impfstoffs, Reg. Blatt S. 377. 
Mit Vollziehung der gegenwärtigen Verordnung, welche am 1. Mai 1881 in Kraft 
tritt, ist Unser Ministerium des Innern beauftragt. 
Gegeben, Schloß Friedrichshafen den 21. Oktober 1880. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. Faber. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Cabinets-Chef 
Gärttner. 
bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an die Präbendenstistung für unbemittelte adelige Damen. Vom 11. Januar 1881. 
Durch die aus besonderer Vollmacht Seiner Moajestät des Königs ergangene 
Entschließung des K. Staatsministeriums vom 5. Januar d. J. ist der in Stuttgart 
neuerrichteten Präbendenstiftung für unbemittelte adelige Damen auf Grund der von 
dem Komite vorgelegten Statuten die juristische Persönlichkeit verliehen worden. 
Stuttgart, den 11. Januar 1881. 
Sick. 
Gedruckt bei G. Hasselbrint (Chr. Scheufeie.)
	        
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