Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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die  88.  3  und  8  der  Verfügung  vom  22.  Dezember  1837,  die  Lungenseuche  unter  dem
Rindvieh  betreffend,  Reg.  Blatt  von  1838  S.7,

der  §.  8  der  Verfügung  vom  28.  Juni  1838,  betreffend  die  Gewinnung  ursprünglichen
  Impfstoffs,  Reg.  Blatt  S.  377.

Mit  Vollziehung  der  gegenwärtigen  Verordnung,  welche  am  1.  Mai  1881  in  Kraft
tritt,  ist  Unser  Ministerium  des  Innern  beauftragt.

Gegeben,  Schloß  Friedrichshafen  den  21.  Oktober  1880.

Karl.
Mittnacht.  Renner.  Geßler.  Sick.  Wundt.  Faber.
Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Cabinets-Chef
Gärttner.

bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit
an  die  Präbendenstistung  für  unbemittelte  adelige  Damen.  Vom  11.  Januar  1881.

Durch  die  aus  besonderer  Vollmacht  Seiner  Moajestät  des  Königs  ergangene
Entschließung  des  K.  Staatsministeriums  vom  5.  Januar  d.  J.  ist  der  in  Stuttgart
neuerrichteten  Präbendenstiftung  für  unbemittelte  adelige  Damen  auf  Grund  der  von
dem  Komite  vorgelegten  Statuten  die  juristische  Persönlichkeit  verliehen  worden.

Stuttgart,  den  11.  Januar  1881.
Sick.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrint  (Chr.  Scheufeie.)