Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

Aulage A. 
Anweisung 
für das 
Desinfektionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere. 
§. 1. 
In denjenigen Fällen, für welche durch das Reichgesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 (Neichs-Gesetzbl. S. 153) und durch die zur Ausführung desselben 
erlassene Instruktion die Vornahme der Desinfektion angeordnet ist, find nachstehend aufgeführte Mittel 
in der unten vorgeschriebenen Weise zur Anwendung zu bringen. 
I. Bie Besinfektionsmittel. 
Chemikalien. 
§. 2. 
1. Kali-= und Natronlange. Käufliche Seifenfiederlauge von einem spezifischen Gewicht 
von 1.0864, beziehentlich von der Stärke, daß ein frisches Ei darin schwimmt. 
Erforderlichenfalls geschieht die Bereitung der Kalilauge in der Weise, daß ein Gewichtstheil 
roher Pottasche mit zwanzig Theilen Wasser aufgekocht und nach und nach ein Theil gelöschter L 
hinzugesetzt wird. Statt der Pottasche kann die vierfache Menge Holzasche genommen werden. 
Natronlauge wird in gleicher Weise aus Soda und gelöschtem Kalk dargestellt. 
2. Frischgelöschter Kalk. In trockener Form, oder mit 10 bis 15 Naumtheilen Wasser 
zu einer dicken, oder mit 60 bis 80 Raumtheilen Wasser zu einer dünnen Kalkmilch angerührt. 
3. Eisenvitriol (schwefelsaures Eisenoxydul) in der Verdünnung von 1 Gewichtstheil des 
krostallisirten Eisenvitriols zu 30 Gewichtstheilen Wasser. 
4. Kochsalz und Salpeter. In trockener Form oder in einer gesättigten Lösung von 
1 Gewichtstheil in 10 Gewichtstheilen Wasser. # 
5. Schweflige Säure (Schwefeldämpfe). Dieselbe bildet sich beim Verbrennen des Schwefels: 
Stangenschwefel wird in kleinere Stücke zerschlagen, in ein flaches Gefäß aus glasirter Töpferwaare 
gebracht und mit Fadenschwefel durchzogen, um das Anzünden zu erleichtern. Das Gefäß ist zur
	        
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