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hervor, dann trennt man das hintere Ende des Zwölffingerdarms in Verbindung mit dem Leer= und
Hüftdarme vom Gekröse und schneidet den letzteren, nachdem er dicht vor der Hüft-Blinddarmöffnung
nterbunden worden ist, vor der Ligatur ab. Nach der Herausnahme wird der Dünndarm mit einer
Sceere aufgeschlitzt. Hieran schließt sich die Untersuchung des Dünndarmgekröses. Blind-, Grimm-
und Mastdarm werden im Zusammenhange herausgenommen, indem man die vordere Gekröswurzel
durchschneidet und den Mastdarm von seinen Verbindungen trennt. Der Mastdarm wird dicht vor seinem
Vecenstücke abgeschnitten. Darauf werden die Windungen des Grimmdarmkonvolutes vorsichtig ausein-
andergezogen und dann alle Abtheilungen des Dickdarms aufgeschlitzt. Nächstdem werden Netz und Milz
herausgenommen. Die Untersuchung der Organe der Bauchhöhle und die weitere Sektion der letzteren
erfolgt, wie beim Pferde angegeben worden ist.
4. Fleischfresser.
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· Nachdem der Zwölffingerdarm hinter der rechten Niere zweimal unterbunden und zwischen den
Ligaluren durchschnitten worden ist, trennt man das hintere Ende des Zwölffingerdarms, den Leerdarm,
indem man die eine Platte des Dünndarmgekröses durchschneidet, den Hüftdarm und den ganzen Dick-
darm im Zusammenhange vom Gekröse. Der Mastdarm wird alsdann vor seinem Beckenstücke abgeschnitten.
· Nach der Herausnahme des Darms aus der Bauchhöhle werden sämmtliche Darmabschnitte
hintereinander aufgeschlizt. Alsdann wird die Milz vom Netze abgelöst und das Netz herausgeschnitten.
Die Untersuchung der in der Bauchhöhle befindlichen Organe und die weitere Sektion ist in
der beim Pferde angegebenen Weise auszuführen.
Hals.
§. 22.
Es wird zunächst der Zustand der großen Gefäße und Nervenstämme ermittelt. Darauf wird
der Kehlkopf im Zusammenhange mit der Zunge, dem Gaumensegel, der Luftröhre, dem Schlundkopfe
und der Speiseröhre herausgenommen und alle Organe nach dem Aufschneiden untersucht. Die Prüfung
erstreckt sich ferner auf die Schilddrüsen, die Lymphdrüsen am Halse und die Speicheldrüsen.
Schließlich ist das Verhalten der Halswirbelsäule und der Halsmuskeln festzustellen.
Kopfhähle.
§. 23.
Für die Oeffnung der Kopfhöhle ist es nothwendig, daß die Haut vom Kopfe abgezogen und
der letztere von der Wirbelsäule abgeschnitten wird. Nachdem hierauf die auf der Schädeldecke liegenden
Weichtheile untersucht und abgelöst worden sind, wird die Schädeldecke durch Sägeschnitte getrennt. Nur
wenn eine Säge nicht beschafft werden kann, darf ein Meißel benutzt werden. An der Schädeldecke
wird die Oberfläche, die Schnittflöche und die Innenfläche geprüft. Dann wird die harte Hirnhaut an
der äußeren und inneren Oberfläche untersucht. Ferner wird das Verhalten der vorliegenden Theile der
weichen Hirnhaut bestimmt. Nächstdem wird das Gehirn aus der Kopfhöhle herausgenommen und die