Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Wirbelsänle. 
§. 26. 
Die Oeffnung der Wirbelsäule erfolgt an der Rückenseite. Nachdem die Haut vom Rumpfe 
vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt und die Muskeln von den Dornfortsätzen 
und den Bogenstücken abpräparirt worden sind, wobei gleichzeitig die Beschaffenheit der genannten Theile 
zu bestimmen ist, werden die Bogen sämmtlicher Wirbel abgemeißelt. Bei dieser Arbeit ist besonders 
darauf zu achten, daß die Rückenmarkshäute nicht verletzt werden. Hierauf untersucht man die äußere 
lache der harten Rückenmarkshaut und, nachdem sie durch einen Längsschnitt eröffnet worden ist, er- 
mittelt man den etwa vorhandenen abnormen Inhalt. Dann prüft man das Verhalten des oberen 
Abschnitts der weichen Rückenmarkshaut. Nächstdem werden die Nervenwurzeln an beiden Seiten durch- 
schnitten, das Rückenmark am hinteren Ende herausgehoben und die unteren Verbindungen nach und nach 
getrennt. Beim Herausnehmen des Rückenmarks ist jede Quetschung und Knickung desselben zu vermeiden. 
Hierauf wird die Beschaffenheit der weichen Rückenmarkshaut an der unteren Seite ermittelt. Der Zustand 
des Rückenmarks wird dann dadurch= geprüft, daß man mit einem dünnen und scharfen Messer eine 
hrößere Zahl von Querschnitten durch dasselbe legt. Schließlich trennt man die harte Rückenmarkshaut 
don den Wirbelkörpern ab und prüft das Verhalten der Wirbel und ihrer Verbindungen. 
(Besondere Bestimmungen in Beziehung auf einzelne Seuchen). 
§. 27. 
In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die Obduktion eines Thieres 
das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein verkürztes Verfahren in der Weise angewendet 
werden, daß zunächst gewisse Theile oder Gegenden des Körpers untersucht werden. 
Ist bei dieser Untersuchung ein positives Ergebniß nicht erlangt worden und der Krankheits- 
zustand des Thieres in Beziehung auf die Entschädigungsfrage festzustellen, so ist die Obduktion vollständig 
auszuführen. 
Bei dem verkürzten Verfahren sind, je nachdem die eine oder andere Seuche vermuthet wird, 
folgende Körpertheile zu untersuchen. 
1. Bei Milzbrand. 
S. 28. 
Zunächst find Haut und Unterhaut an allen denjenigen Stellen, wo krankhafte Zustände bei 
der äußeren Besichtigung des Kadavers wahrgenommen oder vermuthet werden, zu untersuchen. 
Sodann werden Brust= und Bauchhöhle eröffnet, um den etwaigen abnormen Inhalt derselben, 
sowie das Verhalten der Lungen und des Herzens, des Brust= und Bauchfelles, des Gekröses, die Größe 
und Beschaffenheit der Milz und der in der Bauchhöhle belegenen Lymphdrüsen, ferner den Zustand der 
Mogen= und Darmschleimhaut, der Leber und der Nieren zu ermitteln. Die Untersuchung hat sich dann 
auf die Lymphdrüsen der verschiedenen Körpertheile, den Schlundkopf, die Speiseröhre, den Kehlkopf und 
die Luftröhre auszudehnen.
	        
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