Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

291 
N19. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. April 1881. 
— 
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Reltungs- 
anstalt Schönbühl. Vom 5. April 1881. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, 
betreffend die Verlegung des sorstlichen Unterrichts und der forstlichen Versuchsstation von Hohenheim nach Tü- 
bingen. Vom 5. April 1881. — Verfügung des Steuerkollegiums, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, 
Gebäude= und Gewerbesteuer für das Etatsjahr 1. April 1881 | 31. März 1882. Vom 1. April 1881. 
  
bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an die Rettungsanstalt Schönbühl. Vom 5. April 1881. 
Durch die im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs ergangene Ent- 
schließung des K. Staatsministeriums vom 30. März d. J. ist der Rettungsanstalt für be- 
sonders verwahrloste und entartete ältere Knaben evangelischer Konfession auf dem Schön- 
bühl, Gemeindebezirks Beutelsbach, Oberamts Schorndorf, auf Grund der vorgelegten 
Statuten die juristische Persönlichkeit verliehen worden. 
Stuttgart, den 5. April 1881. 
Sick. 
Sekanntmachung des Ministerinms des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Verlegung des forst- 
lichen Unterrichts und der sorstlichen Versuchsstation von Hohenheim nach Tübingen. 
Vom 5. April 1881. 
In Vollziehung der im Etat pro 1. April 1881/83 getroffenen Verabschiedung ist 
mit Höchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs vom 3. d. M der forstliche
	        
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