Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Bekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung 
rom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 23. März 1881. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
Verzeichniß 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär dienst 
berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Alasse zur 
Darlegung der wisseuschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasten 
  
I. Königreich Preußen. 11 de das Gymnaium zu u D 
Provinz Ostpreußen. " emeln 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, *-m , , Rosien. burg, 
3. Bartenstein, 15.4 4 Tilsit. 
3. - Braunsberg, · ' 
4. . .Gumbmnm, Provinz Westpreußen. 
5. - ohenstem, 16. Das Gymnasium zu Gonif, 
6. usterburg, 17. 
7. Alistaͤdtische Gymnasium zu Königsberg 18. Königliche Commolm zu Danzig, 
i. ##. 19. . Städtische Gymnasium daselbst, 
8. . Friedrichs-Kollegium daselbst, 20. Gymnasium zu Deutsch-Krone, 
9. Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 21. Elbing, 
10. . Wilhelms-Gymnasium daselbst, 22. - Graudenz,
	        
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