Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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winssteueräter errichtet und die durch oben genannte Orte führenden Straßen als 
ebergangsstraßen erklärt. Dagegen wird von dem obenbezeichneten Tage an das Grenz- 
eueramt 
Leinstetten, Kameralamts Sulz, 
mit den zugehörigen Uebergangsstraßen aufgehoben und bestimmt, daß die bezüglichen 
Einfuhren bei dem Grenzsteueramt Hopfau zur Abfertigung zu stellen sind. 
Endlich wird mit Wirkung vom gleichen Tage an die bisherige Befugniß des 
Aceiseamts Meidelstetten, Kameralamts Münsingen, zur Erhebung der Uebergangs- 
liue von den für Ortseinwohner bestimmten Biereinfuhren aus Hohenzollern aufge- 
oben. 
Stuttgart, den 11. Juni 1881. 
Renner. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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