Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Muster b. 
Eingegangend . — 
V. des Anmeldungs-Registers. 
M. des Hebe-Registers. 
(Schwargstempel.) 
Anmeldung, 
betreffend 
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von ausländischen Aktien, Renten- 
und Schuldverschreibungen nach dem Reichsgesetze vom 1. Juli 1881 über die 
Erhebung von Reichs-Stempelabgaben. 
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend spezifizirten 
Werthpapiere und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangs- 
keicheinigung gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, 
sowie, daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangs- 
bescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. 
f de 18 
Vor= und Zuname. 
Des Anmeldenden Wohnort und Wohnung. 
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und 
werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt 
werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser 
Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
„ den ien 18 . 
(Firma, Unterschriften und Schwarzstempel der Steuerstelle.)
	        
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