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RNegierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 22. November 1881.
Inhalt.
Verfügung sämmtlicher Ministerien, betreffend die Schreibweise mehrstelliger Zahlen. Vom 9. November 1881. —
Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, betreffend die Anbringung von Gesuchen um Nachlaß
von Erbschafts= und Schenkungssteuern im Gnadenwege. Vom 7. November 1881. — Bekanntmachung der
Ministerien des Innern und der Finanzen, betresfend den Handels= und Schifffahrtsvertrag mit Spanien.
Vom 11. November 1881. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung neuer Land-
tagsabgeordnetenwahlen für die Stadt Ludwigsburg und für die Oberamtsbezirke Blaubeuren, Göppingen,
Marbach, Schorndorf und Weinsberg. Vom 18. November 1881.
verfügung sämmtlicher Ministerien, betreffend die Schreibweise mehrstelliger Zahlen.
Vom 9. November 1881.
In Uebereinstimmung mit dem vom Bundesrath des Deutschen Reichs gefaßten
Beschlusse ist durch die Verfügung vom 13. Dezember 1877 (Reg. Blatt S. 267) ange-
ordnet worden, daß im amtlichen Verkehr sowie bei dem Unterricht in den öffentlichen
Lehranstalten die Regel zur Anwendung gebracht werde, bei Maß= und Gewichts-Zahlen
das Komma ausschließlich zur Abtrennung der Einerstellen von den Decimalstellen, nicht
auch zur Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke zu gebrauchen, solche Abtheilung viel-
mehr durch Anordnung der Zahlen in Gruppen zu je drei Ziffern, vom Komma aus
gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen den Gruppen zu bewirken.
Im Anschluß hieran wird verfügt, daß diese Regel bei dem Unterricht in den öffent-
lichen Lehranstalten, bei den sämmtlichen amtlichen Drucksachen und bei allen Ausferti-