Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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Geseh, betreffend die Abänderung des Gesetzes über Besteuerungsrechte der Amtskörperschaften und 
Gemeinden vom 23. Juli 1877. 19. 
Geset, betreffend die Einführung von Ordnungsstrafen bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften 
des Accisegesetzes vom 18. Juli 1824, des Wirthschaftsabgabengesetzes vom 9. Juli 1827, und des 
Hundeabgabegesetzes vom 8. Sept. 1852. 171. 
. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Ver- 
kehrsanstalten. Verfügung, betreffend die Ausgabe einer neuen inländischen Postordnung. 21. 
Geset, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für außerordentliche 
Bedürfnisse der Eisenbahn-, Post= und Telegraphen-Verwaltung in der Finanzperiode 1881/83. 265. 
. Königliche Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung der Verkehrsanstalten. 99. 
Desgl., betreffend die Bildung eines Beiraths der Verkehrsanstalten. 109. 
Gesep, betreffend die Staatsschuld. 172. 
Ausführungsgesetz zum Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. 189. 
. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten. 
Verfügung, betreffend die Bildung von Abtheilungen bei den beiden K. Generaldirektionen der Staats- 
eisenbahnen und der Posten und Telegrophen. 185. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die im Verkehr zulässigen Fehlergrenzen 
bei Alkoholometern und zugehörigen Thermometern, sowie bei Waagen. 186. 
Ebendasselbe. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 
über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (R.G. Bl. S. 153) und des Ausführungsgesetzes 
vom 20. März 1881 (Reg Blatt S. 189). 196. 
Ebendasselbe. Bekanntmachung, betreffend die Instruktion zur Ausführung der §§. 19 bis 29 
des Reichs-Gesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. 206. 
Gesetz, betreffend die Erbschafts= und Schenkungssteuer. 113. 
Allgemeines Sportelgesetz. 128. 
Gesetz, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken. 173. 
Finanzgesetz für die Finanzperiode 1 keae ½. 175. Berichtigung S. 286. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Wgabe von Feuerversicherungsverträgen. 279. 
Justizministerium. Verfügung, betreffend die Gebühren für die bei Führung des Handels- 
registers vorkommenden Geschäfte und für darauf bezügliche Beglaubigungen. 275. 
. Ministerien der Justtz und der Finanzen. Verfügung in Betreff der Vollziehung des 
Gesetzes vom 24. März 1881 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer 255. 
Königliche Verordnung, brreffend die Portofreiheiten. 266. 
Desgl., betreffend die Ermächtigung mehrerer Stadtgemeinden zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher 
Verbrauchsabgaben. 269. 
Finanzministerium. Verfügung zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Steuerfreiheit des 
Branntweins zu gewerblichen Zwecken. 271. 
28. Ministerien der Justiz und der Finanzen. Verfügung, betreffend den Vollzug des allge- 
meinen Sportelgesetzes vom 24. März 1881, Tarifnummer 31: Gesellschaftserträge. 278.
	        
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