Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegewesens, betreffend Zurücknahme der einer 
Lehranstalt ertheilten Genehmigung zur Ausstellung wimsenschaftlicher Hefähigungszeugnisse für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst. 
Vom 5. Juli 1882. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 26 des Centralblattes für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 26. Juni 1882, betreffend Zurücknahme 
der einer Lehranstalt ertheilten Genehmigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähi- 
gungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß ge- 
bracht. 
Stuttgart, den 5. Juli 1882. 
Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister: 
Hölder. In Vertretung: 
Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die der Privat-Lehr= und 
Erziehungs-Anstalt des Dr. Julius Körner zu Leipzig (Verzeichniß zur diesseitigen Be- 
kanntmachung vom 19. April 1882, Centralblatt Seite 195, III 35)) provisorisch ertheilte 
Genehmigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst zurückgezogen worden ist. 
Berlin, den 26. Juni 1882. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an die Gustav Werner Stiftung zum Gruderhaus in Reutlingen. 
Vom 11. Juli 1882. 
Vermöge Hoöchster Entschließung vom 9. Juli d. Is. haben Seine Königliche 
Majestät der von Gustav Werner in Reutlingen in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau 
*) Regierungsblatt Seite 188.
	        
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