Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

Anlage A’). 
Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil rc.) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren . Monaten 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildiensie bei den 
Reichsbehörden sowie den Staalsbehörden aller Hundesstaaten 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von ... . ... A.. ., . Pf. monailich. 
N. N., den#en 18 
(Stempel.) (Behörde, welche Über den Anspruch auf den 
Alter: ahre. Tivilversorgungsschein entschieden hat.) 
□bdes Civilversorgungsscheins.) 
(M. der Invalidenliste.) (Unierschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
*) Die Civilversorgungsscheine — Anlage A bis C — sind in Form eines Buches, wie die Militärpässe, an- 
zulegen. Die Vorderseite des Umschlages ist bei dem Civilversorgungsschein nach Anlage A mit einem großen, bei dem 
Civilversorgungsschein nach Anlage B mit einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Civilversorgungsscheinen sämmt- 
licher drei Gattungen erhalten diejenigen, welche für Unteroffiziere bestimmt find, die nach mindeftens achljähriger aktiver 
Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine ausscheiden, einen Umschlag von rother, alle Ubrigen Civilversorgungsscheine 
aber einen solchen von blauer Farbe. Den Civilversorgungsscheinen werden Nachrichten über den Bezug der Invaliden- 
pension und die Versorgung der Militäranwärter vorgedruckt.
	        
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