Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

  
  
  
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a) Zeit der FarrenBezeichnung Fort- Name, Nummer Name 
schau (Monat und d laufendes od tige Bezei « 
Tag), er Numer er sonstige eheichnung Stand und Wohnort 
Gemeinde, des Farren · , 
b) Bezeichnung der · , des « a) des Eigenthümers, 
mitwirkenden Theilgemeinde,ersuchten und Angabe, ob Gemeinde- 
such » b) des Farrenhalters. 
Mitglieder. Parzelle. Farren. oder Privat-Farren. 
  
  
  
  
  
Bemerkungen: 
Zu Rubrik 4. Die Angabe, ob Gemeinde= oder Privatfarren, ist durch G. F. beziehungsweise Pr. F. 
zu machen. 
Zu Rubrik 4—9. Die Einträge in diese Rubriken müssen genau mit denjenigen im Zulassungsschein 
übereinstimmen. 
Zu Rubrik 9. Die Oualitälsklasse ist durch Zahlen auszudrücken, wobei I sehr gut, II gut, III zureichend 
oder mittelmäßig bedeutet.
	        
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