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Derselbe halte aus der L der Wähler seines Abstimmungedistriti 5 zum Prololousuhrer
den. . . ·... , . .
und zu n*-
1) .
2)
3)
4)
ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermine eingeladen, beim Beginne der Wahlhandlung zur Bildung
der Distriktswahlkommission zu erscheinen.
Dieselben hatten sich
eingefunden und der Wohlvorsehher eroffnele die Wohlhandlung u um 10 uhr Vornittags dami, daß er er
dieselben miltels Handschlags an Eidesstatt verpflichtete.
Auf dem Tische, an welchem die Distriktswahlkommission Platz nahm, war ein verdecktes Gefäß zum
Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) aufgestellt und es überzeugte sich die Distriktswahlkommission
unmittelbar vor dem Beginn der Abstimmung, daß dasselbe leer sei.
Von den erschienenen Wählern trat jeder einzeln an den Tisch, an welchem die Distriktswahlkommission
soß, nannte seinen Namen, sowie seinen Wohnort (seine Wohnung) und übergab, sobald sein Name von
dem Protokollführer in der Wählerliste aufgefunden war, seinen zusammengefalteten Stimmzetlel dem
Wahlvorsteher, welcher denselben uneröffnet in das auf dem Tisch stehende Gefäß legte.
Hiebei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden:
67½ß 1) weil der auf denselben verzeichnete Name nicht verdeckt war,
235 ........ Stimmzettel,
4 2) weil sie nicht von weißem Papier waren,
z8 Stimmzettel.
3 3) weil sie mit einem äußeren gKennzeichen versehen waren,
33 Stimmzettel.
: 4) weil versucht wurde, nehr cis Einen Sünmzeleel abzugeben, die Stimmzettel von
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Wählern.
Der Hrotolofuhne vermerkte die erfolgte Stimmabgabe jedes Wählers, indem er neben dem Namen
desselben in der dazu bestimmten Rubrik der Wählerliste ein Kreuz machte.
Um sechs Uhr Nachmittags erklärte der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen.
Die Stimmzeitel wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt.