Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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n 6K Die Anzahl derselben betrug: 
5 223 Dieselbe stimmte mit der Zahl derienigen Mähte, neben deren Nainen in der Wihlerlisi 
* ½ Abstimmungsvermerk gemacht war, überein. 
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—- 
Filt Dieselbe war um ößer als die Zahl derjenigen Wähler, neben 
B- deren Namen in der Wählerliste der Aiimmungsrerner gemacht war. Zur Aufklärung dieser 
Differenz, welche sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, dient Folgendes: 
Hierauf erfolgte die Zählung der abgegebenen Stimmen, indem einer der Beisitzer jeden Stimmzeitel 
einzeln entfaltete und ihn dem Wahlvorsteher übergab, welcher denselben nach lauter Vorlesung an einen 
anderen Beisitzer weiter reichte, der die Stimmzettel bis zum Ende der Wahlhandlung aufhob. 
Der Protokollführer nahm den Namen jedes Kandidaten, welcher Stimmen erhielt, in das Protokoll 
auf, vermerkte neben demselben jede dem Kandidaten zufallende Stimme und zählte dieselbe laut. In 
gleicher Weise führte der Beisizter eeine Gegenliste, welche ebenso 
wie die Wählerliste beim Schlusse der Verhandlung von der Distiltwahllommisson= unterschrieben und dem 
Protokoll beigefügt wurde. 
Durch Beschluß der Distriktswahlkommission wurden für ungiltig erklärt: 
1) nach Art. 18 Ziff. 1 des kudig wahlgeshe 
die Stimmzettel Nro .· 
2)nachArt-1831ss.2 
dieStimmzeltelNko.. 
3) nach Art. 18 Ziff. 3 
die Stimmzettel Nro 
4) nach Art. 18 Ziff. 4 
die Stimmzettel Nro 
5) nach Art. 18 Ziff. 5 
die Stimmzeitel Nro ...... . . · 
Dagegen wurden die nachbezeichneien Stimmzeitel, in Betreff deren sich die achseheiden Bedenken 
ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Veshlus der Distriltzwahllommiissen für giltig erklärt: 
1) Stimmzettel Nro. . . ...... . 
2) Stimmzettel Nro.
	        
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