Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

Psonnig. 
Für das Streichen eines Pflasters bis zu einer Grösse von 
100 CQnadratcentimetern incl. des ctwa nothwendigen Erweichens 
oder Schmelzens .15 
Bei grösseren Pflustern vird * je veitere 10 Oundratceni 
meter berechnet, 
Für das anzuwendende Zeug werden berechmnet 
bei Leder oder Seidenzeug für je 100 Quadratcenii- 
meter . 10 
bei Shirting oder Leinwand #ur je oo Quadrateenti. 
meter 5 
Das Bestreichen des Randes mit Helpsuster dark icht * 
eine besondere Arbeit, sondern nur als eine Vergrösserung des 
ganzen Pflasters berechmet werden. 
Pillen, Boli (Pillen für Pferde) und Trochisci. 
I. Für die Anfertigung und Formation von Pillen incl. der 
Bestreunungsmittel jeder Art und aller hiezu nöthigen Arbeiten, 
ausgenommen die Wägungen, 
für bis zu 30 Stüti J30 
lür jede weitere 30 Stück 10 
Für das Ueberziehen der Pillen mit, delutine, sovwie lir Ans 
Versilbern derselben für je 30 Stück 20 
Für Vergolden der Pillen für je 30 Stuck ·.. 30 
II. Für die Anfertigung und Formation von Boli und 7 
chisci incl. der Bestreuungsmittel jeder Art und aller hiezu 
nöthiger Arbeiten, ausgenommen die Wägungen 
für 1 oder 2 Stüäüü0ür 30 
sfür 3 bis 30 Stücek. 45 
sür über 30 Stück. 60 
Pulver und Species. 
Für die Mengung eines seinen Pulvers incl. *** 
und Signatr . 10 
Bei einer Division eder, was gleiewiel nt. bei einer in ver- 
vielfültigter Dosis erfolgten Verabreichung heiner Pulver werden
	        
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