Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

37 
Psennig. 
Weisse Pulvergläser, Hyalithglüser oder geschwürzte Gläser 
werden wie starke weisse Gläser berechnet. 
Holz-Korkstöpsel oder hohle Glasstöpscl! zu den 
weissen Pulverglüsern und Holzdeckel zu Salbentöpfen kosten mit 
Signatur das Stück 
zu Gefässen bis zu 100 GCramm Inhaltt 10 
9* 9 „ „ 200 „ „ 20 
zu grösseren Gefüssen 235 
Kautschuckstöpse! kosten das stuele 
zu Gläsern bis zu 100 Gramm Inhalllt 15 
„ „ „ „ 200 ,Q 20 
„ „ „J300 235 
„ „ . „ 500 „, v„ 35 
Anmerkung: Starke weisse Gläser, Glüser mit eingeriebenen stoppelz 
Hyalithgläser und geschwärzte Gläser, so wie Holzkorkstöpsel, hohle Glas- 
stöpsel oder Kautschuckstöpsel, dürfen nur zur Anwendung resp. Berechmung 
kommen, wenn sie verlangt nerden, oder wenn sie vermöge der Natur des 
Arzneimittels nothwendig sind. 
Pappschachteln (mit Falz) 
Paphschachteln kosten mit Signatur das Stück 
bis zu 20 Gramm 10 
über 20 Gramm 100 .... . 20 
100 „ „ 20 30 
„ 200. .... 300. 35 
„ 300 ., „ I Dfund 50 
Pulverschieber (Courolutkastchen) 
kosten bis zu 5 Pulpvpen .... . 10 
„von 6 bis 10 Pulvern .. 135 
„ 11 „220 00700 
„„ bei mehr als 20 Pulpen 25 
Pulverconvolute 
in Brieftaschenfornt kosen, 59
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.