Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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schlieslich  zukommt,  wovon  ste  aber,  wenn  besondere  Commissarlen,  oder  die  Seener,

Ache  zu  gewissen  Geschaften  gebraucht  werden,  die  denselben  gebührenden-Dicken  und
Reisekesten,  welche  auch  den  Steuerräthen  zugestanden  werden)  abzugeben  haben.

40  Die  Liquidation  der  Passsv.  Rükstände  wird  in  der  Regel  von  jeder  Verwaltungs,

Behörde,  welche  die  Forderung  angeht,  besorgt;  für  die  Liquidatien  der  Jorderun,

gen  an  die  Hof=  und  Baus=  Cassen  ist  hingegen  eine  besondere  Commiston  niederesezt.

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s)  FI-  Passiv-Ruͤkstaͤnde,  welche  von  dieser  Commission,  so  wie  von  den  uͤbrigen
Berwaltungs-Behoͤrden,  untersucht,  gepruͤft,  und  fuͤr  liquid  erklaͤrt  sind,  werden
der  Ausstands-Commission  zur  Berichtigung  uͤbergeben.

7)  Da  die  Befriedigung  der  Praͤtendenten  nur  nach  dem  Verhältniß  der  eingehenden
Activ-  Ausstaͤnde,  welche  übrign  hiezu  mehr  als  Zurerichend  seyn  werden,  geschehen
kann,  so  wird  vorlaͤusig  ein  Theil  von  den  dringendsten  Forderungen  der  Bau-Cassen-
  und  anderer  Glaͤubiger  mit  200,000  fl.  auf  das  allgemeine  Staats-Schuldenzahlunga-Institut
  in  Verzinnsung  übernommen,  wobei  Se.  Königl.  Maje,
stát  ausdruklich  erklären,  daß  nach  bezahlten  Passiv=  Rükständen  von  dem  Ueber,
schuß  des  Special,  Tilgungs=  Fonds  dem  allgemeinen  Instiene  die  Capital-  und
Zinß=  Vorschüsse  wieder  vollständig  vergücet  werden  sollen.

Rach  all  Vorstehendem  hat  nun  jede  zu  dem  Deparcement  der  Finanzen  gehörige
Stelle  in  ihrem  Theile  sich  zu  achten.  Senetgart,  den  15.  Jan.  1817.
Auf  Befehl  des  Königs.  Finanz-  Ministerium.  v.  Otta

Rechts-Erkenntnisse  des  Koͤn.  Ober-  Justiz  -  Collegiums.

1)  Die  Appellations,  Sache  des  Johannes  Kirchner  von  Pfedelbach,  Inten  Anten,
segen  Jacob  Hörcher  auf  dem  Breitenauerhof)  Jaten  Acen,  p#o  arrenti,  wurde  wegen
Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Relcript.  von  Amtswegen  verworfen.  Sturt,
sart)  den  10.  Dec.  1616.  ,  «

2)  In  der  Appellations-Sache  von  Biberach  zwischen  dem  ·  Rentbeamten  Blum  daselbst,
  als  Graͤff.  v.  Plettenbergschen  Administrations-Beamten,  Kl.  Anten,  und  dem
Pfarrer  Joseph  Figel  zu  Beltringen,  Bekl.  Aten,  ein  Noval-Zehend-Recht  betr.,  wurde
die  Urchel  voriger  Instanz  in  der  Hauptsache  bestätigt,  in  Ansehung  des  Kostenpuncts
aber  abgecndert.  Sruttg.  den  33.  Dec.  1816.  ,  .

3)  In  der  von  der  Justiz-Sectjon  des  Koͤnigl.  Kriegs-Departements  an  das
Koͤnigl.  Ober-Justiz-Collegium  übergegangenen  Concurssache  des  bei  dem  Infanterie-Regiment
  Nr.  6.  gestandenen  seit  dem  rußischen  Feldzuge  vermißten  Lieutenants  Julius

v.  Lefuire  aus  Mergrißhausen,  wurde  die  Locations=  Urthel  gefällt.  Stuc#tgart,  den  28.
ec.  1816.
4)  In  der  von  der  Justiz=  Section  des  Königl.  Kriegs-Departements  an  das  Kö,
nigl.  Ober,  Justiz=  Collegium  Uvergegangenen  Debitsache  des  im  Felde  gebliebenen  Hauptmanns
  v.  Zinfer#napel  aus  Wallerstein)  wurde  das  Locations-Urthel  gefällt.  Iid.  sod