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rungen des Gesetzes vom 14. März 1853 aus Anlaß der Einführung der Reichsmark-
rechnung (Reg. Blatt S. 163), will man im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der
Brandversicherungskasse und den muthmaßlichen Anfall von Brandschäden im laufenden
Jahre die Umlage für das Kalenderjahr 1882 in der Weise bestimmt haben, daß bei
den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und die Grundlage für die Berech-
nung des Beitrags in den höheren und niederen Klassen bildet (K. Verordnung vom
14. März 1853 §F. 12c), der Beitrag von Einhundert Mark Brandversicherungsanschlag
bet hat neun Pfennig
zu betragen hat.
Ferner wird verfügt, daß je die Hälfte der Umlage auf 1. April und 1. August d. J.
an die Brandversicherungskasse einzuliefern ist.
Die Oberämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für
den rechtzeitigen Abschluß der Kataster-Revisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen
Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge zu sorgen
und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. März d. J. an den Ver-
waltungsrath einzusenden.
Stuttgart, den 2. Februar 1882. Hölder.
Hekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend eine Aenderung der Bezeich-
nung der staatswirthschaftlichen Fakultät der Aniversität Tübingen. Vom 31. Januar 1882.
Vermöge Höchster Entschließung vom 31. Jannar d. J. haben Seine Königliche
Majestät gnädigst genehmigt, daß der staatswirthschaftlichen Fakultät der Universität
Tübingen von nun an der Name: „staatswissenschaftliche Fakultät“ beigelegt werde, was
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Zugleich wird die Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens
vom 26. Juli 1875, betreffend die an der Universität Tübingen für Studirende der
Rechtswissenschaft, der Staatswissenschaft und der Philosophie stattfindenden Uebungen
in schriftlichen Arbeiten und mündlichen Vorträgen (Reg. Blatt S. 406), dahin berichtigt,
daß es dort statt: „staatswirthschaftliches Seminar“ heißen sollte: „staatswissenschaftliches
Seminar".
Stuttgart, den 31. Januar 1882. Geßler.