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ein aus Marmor oder aus Porzellan gearbeiteter Mörser mit harthölzernem
Pistill;
eine leicht zerlegbare Presse, welche mit Preßplatten aus Porzellan oder Glas,
sowie mit solchen aus Zinn versehen sein muß. Als Preßsäcke sind ungebleichte
leinene Tücher zu verwenden. Die Verwendung eines Preßsacks für das Pressen
mehrerer Stoffe ist unstatthaft;
7) Mazerirgläser und Glastrichter; «
8) Spatel oder Löffel von Horn, Bein, Porzellan oder Glas;
9) mindestens Ein Haarsieb für gröbere Pulver, ein ausschließlich für Milchzucker
zu verwendendes und entsprechend zu bezeichnendes Florsieb, sowie ein Seideflor-
sieb für feinere zu Verreibungen bestimmte Pulover.
Sämmtliche Siebe sind in einem verschlossenen Raum aufzubewahren.
10) Die in der Pharmacop#a Germanica editio allera aufgeführten Reagentien
mit den zu analytischen Untersuchungen erforderlichen Geräthen nach Maßgabe
der allgemeinen für Apotheken bestehenden Vorschriften.
Die Gegenstände Ziffer 3— 10 können im Laboratorium selbst oder in einem sonst
geeigneten Raume aufbewahrt werden.
S.
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S. ö.
Das Arbeitszimmer zur Herstellung der Potenzen muß trocken, luftig,
hell und gegen eindringende Sonnenstrahlen, wie auch gegen den Zutritt von Staub,
Rauch und fremden Gerüchen stets geschützt sein. Es darf nur zu homöopathischen
Zwecken benützt werden.
In demselben muß sich ein geräumiger Tisch mit einer präzisirten Tarirwage, sowie
mehreren präzisirten Handwagen, worunter eine ausschließlich für Milchzucker bestimmte,
sammt den erforderlichen Gewichten befinden, deßgleichen ein verschließbarer Kasten zur
Unterbringung der zu Herstellung der Potenzen nothwendigen Arzneiträger.
Für die Verreibungen ist eine Anzahl von Reibschalen aus Porzellan vorräthig
zu halten.
Dieselben müssen, wie auch die dazu gehörigen Pistille an ihren Reibflächen rauh
sein. Auf die Reinigung dieser Reibschalen ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Reib-
schalen aus anderem Material sind nicht gestattet.