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tisch von der gewöhnlichen Einrichtung und mindestens mit folgenden Geräthschaften
auszustatten:
einer präzisirten Tarirwage und zwei präzisirten Handwagen sammt den hiezu
erforderlichen Gewichten;
Reibschalen aus Porzellan oder Achat;
Spateln und Löffeln von Horn, Bein, Porzellan oder Glas, weißen Karten-
blättern zur Division von Pulvern;
Signaturen, Gläsern, Schachteln, Pulversäckchen u. dergl.
Die zur Unterbringung und Aufstellung der Arzneibehälter dienenden Schränke
müssen aus trockenem, geruchfreiem Holze gefertigt und mit dichtschließenden undurchsich-
tigen Thüren versehen sein.
In besonderen Repositorien sind unterzubringen:
1) die Essenzen, Tinkturen und Lösungen in unverdünntem Zustand (Urtinkturen).
Dieselben müssen aufbewahrt werden in möchlichst farblosen Gläsern von Flaschen-
form mit enger Mündung, durch Kork bester Qualität oder durch eingeriebene Glas-
stopfen verschlossen. Bei Stoffen, die den Korkverschluß angreifen, sind nur Glasstopfen
zuläßig. Die Gläser sind alphabetisch nach dem Namen der in ihnen enthaltenen Stoffe
auf den Fächern des Repositoriums aufzustellen. Nur für sehr lichtscheue Präparate
sind gelbe, braune oder geschwärzte Gläser zuläßig.
2) Die Verreibungen.
Dieselben sind in farblosen cylindrischen Gläsern mit weiter Mündung durch einen
Kork oder Glasstopfen verschlossen aufzustellen, die flüchtige Stoffe enthaltenden mit
weicher Blase überbunden. Sobald von einem Stoffe mehrere Verreibungsstufen ange-
fertigt sind, so muß jedem Mittel für sich eine besondere Schieblade oder ein in das
Repositorium einzustellendes, mit dicht schließendem Deckel versehenes starkes Kästchen
angewiesen werden. Die Schiebladen oder Kästchen haben Fächer für die verschiedenen
Potenzen zu enthalten, oder es ist in ihnen ein zweiter Boden mit zur Aufnahme der Gläser
bestimmten runden Ausschnitten anzubringen. Die Schiebladen wie die Kästchen sind
mit dem Namen des in ihnen enthaltenen Mittels zu bezeichnen und hienach, alphabetisch
geordnet, in das Repositorium einzureihen.
In Geschäften mit größeren Vorräthen kann die Aufstellung der Gefässe auch in
anderer zweckmäßiger Weise stattfinden.